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Neuer Dorfplatz in Lessenich

Mechernich-Lessenich – 2000 Euro, 350 freiwillige Arbeitsstunden und den komprimierten Erdarbeits- und Pflasterer-Einsatz des städtischen Mechernicher Bauhofs hat die Gestaltung des neuen Lessenicher Dorfplatzes in unmittelbarer Nähe der Pfarrkirche St. Stephanus „gekostet“.

Ortsbürgermeister Marco Kaudel, der städtische Bauhofleiter Reiner Metternich sowie Wolfgang Bielke und Bert Schäfer von der Dorfgemeinschaft (Ortskartell) stellten das Ergebnis der im Februar 2020 in Angriff genommenen Neugestaltung dieses Eckbereichs zwischen Friedhof und Hauptstraße jetzt dem Reporter des Mechernicher „Bürgerbriefes“ vor.

Georg Wolfgarten, Alexander Oertel, Markus Wolfgarten, Wolfgang Bielke und Thorsten Hey bei Arbeiten am erneuerten Dorfbrunnen. Foto: Marco Kaudel/pp/Agentur ProfiPress

Bereits am Dreifaltigkeitssonntag, 30. Mai, feierte Pfarrer Peter Wycislok vom Seelsorgebereich Veytal aus Zülpich auf dem mit Brunnen und Findling ausgestatteten Areal eine Freiluftmesse. Die Einsegnung ist für Kirmes vorgesehen. Es war der erste Auftritt für den Musikverein Lessenich 1928 e.V. in diesem Jahr. Auch 2020 lag die Konzerttätigkeit des örtlichen Ensembles pandemiebedingt weitgehend brach.

40 von 500 Einwohnern im Einsatz

Bei den Rodungs-, Auskofferungs-, Neugestaltungs- und Pflanzarbeiten waren bis zu 40 Mitbürger bei knapp zehn „Aktionstagen“ mit am Werk. An weiteren rund zehn Einsatztagen gingen einzelne Spezialisten wie Brunnenmaurer Georg Wolfgarten oder kleine Gruppe von handwerklich besonders versierten Lessenichern zu Werk, darunter auch die Kirchenvorstände Stefan Lorre und Lorenz Wey.

„Sie wurden immer anständig mit Essen und Trinken versorgt“, versicherte Ortsbürgermeister Marco Kaudel, was Bauhofchef Reiner Metternich für seine Männer von der städtischen Tiefbauabteilung gerne bestätigte. Das verbuschte und teils unter Wasser stehende Areal musste zunächst augekoffert und saniert, die vorhandenen Schotterwege und Bruchsteinplatten beseitigt werden, so Marco Kaudel: „Datt sooch uss wie en schäerl Pann Äerpel!“

Dann wurde der Dorfplatz von Grund auf wieder aufgebaut, der Brunnen technisch auf Vordermann gebracht und neu aufgemauert. „On the Top“ schmückt ein Findling die Wasserschale. Auch Ruhebänke wurden aufgestellt, so dass der Dorfplatz jetzt tatsächlich die 500 Einwohner zum gemütlichen Zusammensitzen und Beisammensein ermuntert.

250 Pflanzen und eine Blumenwiese

Ortsvorsteher Kaudel hat alles dokumentiert: „Zunächst wurde auf die verbliebenen Freiflächen ein wasserdurchlässiges Vlies aufgebracht und mit Holzhäckseln bedeckt. Insgesamt fünf Anhängerladungen voll waren nötig. Danach wurden 250 Pflanzen unterschiedlichster Art eingepflanzt und in Höhe des Kreuzes an der Laterne eine Wildblumenwiese eingesät.“

Dem Mechernicher „Bürgerbrief“ sagte Kaudel: „Ich möchte mich als Ortsbürgermeister aufs allerherzlichste bei allen bedanken, die auf vielfältige Weise zum Gelingen dieses Projektes beigetragen haben. Ohne diese Art von Gemeinschaft geht es nicht, und wir haben trotz Corona-Einschränkungen eine Menge geleistet!“

Er dankte auch Mechernichs Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick und dem Landschaftsplaner Christof Marx für ihr Wohlwollen bei Genehmigung und Planung. Auch die Kosten für Material und Pflanzen habe die Stadt übernommen, so der Ortsbürgermeister.

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Offene Impfaktion im Kreis Ahrweiler

Ahrweiler – Impfzentrum und Ärzteschaft arbeiten Hand in Hand. 450 Impfungen an einem Samstagvormittag durchgeführt. Im Rahmen einer Sonderimpfaktion erhielten an Samstag, 12. Juni 2021, 450 Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Ahrweiler eine Corona-Schutzimpfung im Landesimpfzentrum in Grafschaft-Gelsdorf. Die Einmalaktion wurde durch das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) Ahrtal Klinik (Sinzig-Bad Bodendorf) mit Unterstützung der Praxen Dr. Michael Berbig und Stefan Assmann angeboten und durchgeführt. Zum offenen Impfangebot mit dem Vakzin von Johnson & Johnson konnten sich Interessierte ab 18 Jahren anmelden. Bereits wenige Stunden nach Freischaltung des Online-Anmeldelinks waren alle Termine vergeben.

„Seit Beginn der Corona-Pandemie arbeiten Kreisverwaltung, Ärzteschaft, Apotheker, DRK und viele weitere helfende Hände eng und effektiv zusammen. Diese Aktion zeigt deutlich, dass wir die Pandemie nur gemeinsam bekämpfen können“, sagt Dr. Michael Berbig, Vorsitzender des Ärztenetzwerkes im Kreis Ahrweiler.

„Damit es mit den Impfungen so schnell voran geht, wie es bei den derzeit verfügbaren Impfstoffmengen möglich ist, haben wir der Kreis-Ärzteschaft für diese große Sonderimpfaktion gerne unser Impfzentrum in Grafschaft-Gelsdorf zur Verfügung gestellt. Auch das Gesundheitsministerium des Landes Rheinland-Pfalz hat für diese Aktion grünes Licht gegeben“, betont Landrat Dr. Jürgen Pföhler.

Die Impfzentrumskoordinatoren Fabian Schneider und Daniel Blumenberg ergänzen: „Alle rheinland-pfälzischen Impfzentren werden angesichts der Impfstoff-Knappheit aktuell nicht in Volllast betrieben. Für unsere Bürgerinnen und Bürger ist es daher ein wichtiges Signal, dass wir dennoch mit allen Mitteln versuchen, schnellstmöglich bei den Impfungen voranzukommen.“

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Steuer-Entlastungen für Besitzer von 200.000 Photovoltaik-Anlagen in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Bund-Länder-Beschluss vereinfacht die steuerlichen Angaben für Solar-Strom / Minister Lienenkämper: Eine sehr bürgerfreundliche Lösung, die vielen Menschen zugutekommt. Das Ministerium der Finanzen NRW teilt mit: Rund 200.000 Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke, die bis zu zehn Kilowattpeak (kWp) umweltfreundlichen Strom produzieren, gibt es in Nordrhein-Westfalen. Eine solche Anlage erzeugt im Optimalbetrieb circa 10.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Das entspricht dem mittleren Jahresverbrauch von zwei Vier-Personen-Haushalten.

Gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben sich die Finanzministerien der Länder darauf verständigt, dass diese unter anderem mit Solarzellen ausgestatteten Helfer zur klimafreundlichen Stromerzeugung künftig ohne großen bürokratischen Aufwand von der Einkommensteuer nicht mehr erfasst werden. „Das ist eine sehr bürgerfreundliche Lösung, die vielen Menschen zugutekommt, die etwas für die Umwelt tun“, sagt Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.

In der Vergangenheit galten nach der Inbetriebnahme von derartigen Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken umfangreiche Erklärungspflichten, die von den Finanzämtern geprüft werden mussten. Die vereinfachten Regeln sollen einen weiteren Anstieg der Zahl der Anlagen bewirken.

Die Vereinfachungsregelung gilt für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden. Auf schriftlichen Antrag (in Papierform, über das Elster-Portal oder via E-Mail mittels einer elektronischen Signatur) wird danach ohne weitere Prüfung unterstellt, dass die entsprechenden Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden und damit letztlich eine einkommensteuerlich unbeachtliche Tätigkeit vorliegt. Einkünfte aus solchen Anlagen müssen sodann in Einkommensteuererklärungen nicht mehr angegeben werden.

Schon im Herbst vergangenen Jahres hatte sich Nordrhein-Westfalen dafür eingesetzt, dass eine Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen mit dem Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt wird. Sowohl im Finanzausschuss als auch im Plenum des Bundesrates wurde der damalige Antrag mehrheitlich beschlossen, dann aber vom Gesetzgeber nicht weiterverfolgt. „Deshalb ist die jetzt erfolgte Vereinbarung mit den Länderkolleginnen und –kollegen sowie dem BMF eine sehr gute Ersatzlösung“, erläutert Minister Lienenkämper.

An der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der PV-Anlagen ändert sich durch die neue einkommensteuerliche Behandlung nichts – hier bleibt insbesondere ein Vorsteuerabzug erhalten.

Zeitgleich baut die Landesregierung die Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von Landesgebäuden stark aus – auch unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten soll hier das realisierbare Potenzial erschlossen werden. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes
Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) hat dafür ein umfassendes Ausbaukonzept erarbeitet und landesweit Gebäude identifiziert, auf denen eine PV-Anlage ökonomisch und ökologisch sinnvoll verwirklicht werden kann. Hierzu zählen vor allem Verwaltungsgebäude wie Finanzämter und Polizeiwachen aber auch Justizvollzugsanstalten und weitere öffentliche Gebäude. Das Ziel ist es, die Menge des produzierten Solarstroms jährlich um mindestens eine Million Kilowattstunden zu steigern.

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Kreissparkasse Mayen unterstützt bildende Künstler

Mayen/Andernach/Region – Ausstellung „Haus der Kunst“ öffnet im Herbst die Pforten. Corona hat unsere Tagesabläufe und Gewohnheiten in großem Maße verändert. Liebgewonnene Traditionen wie Ausstellungen in der Kreissparkasse (KSK) Mayen und auch an anderen Orten konnten nicht stattfinden.

Gemeinsam mit den Künstlern der Region, will die KSK nun nach vorne schauen. Im Herbst 2021 – vorausgesetzt die dann geltenden Bestimmungen lassen es zu – wird die Hauptstelle in der St.-Veit-Straße in Mayen zum „Haus der Kunst“ verwandelt, wo Werke von Berufskünstlern ausgestellt und auch zum Kauf angeboten werden.

„Kunst und Kultur und damit die Menschen, die sie gestalten, sind und bleiben wichtiger Teil unseres gesellschaftlichen Lebens, das wir aktiv fördern. In dieser Zeit, die gerade die Kulturbranche besonders hart getroffen hat und noch immer trifft, wollen wir ein Zeichen setzen und Raum schaffen für Begegnungen“, so Karl-Josef Esch, Vorstandsvorsitzender der KSK Mayen.

Berufskünstler der Region sind herzlich eingeladen, eines ihrer Werke, in dem sie Corona verarbeiten oder eines, welches einen schönen Ausblick auf die Zeit danach gibt, in den Räumlichkeiten der KSK in Mayen zu präsentieren. Darüber hinaus haben auch Hobbykünstler, die langjährige Erfahrungen haben und künstlerisch weiterhin aktiv sind, die Chance auf einen von zehn Ausstellungsplätzen im Herbst.

Bevor es soweit ist, startet die KSK bereits im Sommer eine Postkartenaktion in ihren Filialen. Hier wird das auszustellende Kunstwerk mit einer kurzen Biografie der Künstler auf eine Postkarte gedruckt, die in allen BeratungsCentern kostenlos erhältlich sein wird. „So haben unsere Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, sich schon vorab ein Stückchen Kunst mit nach Hause zu nehmen und sich auf den Herbst zu freuen, wenn wir unsere Türen zum „Haus der Kunst“ öffnen“, so Esch.

Interessierte Kunstschaffende wenden sich bitte bis 2. Juli an Miriam Loch unter 02651 87-6223 oder miriam.loch@kskmayen.de.

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Die Bürger sind gefragt – Online-Beteiligung vom 14. Juni bis 11. Juli in Mechernich

Mechernich – In Mechernich sind die Bürgerinnen und Bürger gefragt!  Vom 14. Juni bis zum 11. Juli wird auf der städtischen Homepage (www.mechernich.de) eine Online-Beteiligung zum Integrierten Handlungskonzept zur Aufwertung der Innenstadt freigeschaltet. Die Verwaltung und das Planungsbüro MWM bitten um Feedback zu den geplanten Zielen und Maßnahmen.

Dafür wird eine Info-Mappe zum derzeitigen Stand der Planung als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Auf einer interaktiven Karte können die Maßnahmen kommentiert und bewertet werden. Jede Rückmeldung, sowohl positive als auch negative, hilft dabei weiter.

Mehmet Çelik (Planungsgruppe MWM, links) und Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick (2.v.r.) im Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern am Informations- und Beteiligungsstand im November 2020. Foto: Planungsgruppe MWM

Die Bürgerinnen und Bürger sollen dabei unter anderem folgende Fragen beantworten: Welchen Ideen stimmen Sie zu und warum? Welche Vorschläge finden Sie nicht gut und welche Gründe haben Sie dafür? Welche zusätzlichen Anregungen haben Sie?

Die Erkenntnisse der Beteiligung fließen in die finale Ausarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes ein, sodass am Ende ein Konzept entsteht, das möglichst breit getragen wird. Mit diesem von Bund und Land NRW geförderten Integrierten Handlungskonzept soll die Mechernicher Innenstadt aufgewertet werden.

Bürgerinnen und Bürger analysieren die Bestandssituation in der Mechernicher Innenstadt und diskutieren über mögliche Entwicklungsziele und Maßnahmen. Foto: Planungsgruppe MWM

Bereits mehrfach bestand für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über den Planungsprozess zu informieren und eigene Ideen und Anregungen für die zukünftige Stadtentwicklung einzubringen. Im November 2019 wurde zum Beispiel ein Informations- und Beteiligungsstand am Marktplatz aufgestellt, an dem Mitarbeiter der Stadtverwaltung und Fachplaner der Planungsgruppe MWM aus Aachen informierten, Fragen beantworteten und erste Ideen sammelten.

Im Januar 2020 wurde zu einer Planungswerkstatt im Rathaus eingeladen, bei der die Anwesenden in Kleingruppen Ziele und Ideen entwickelten. Basierend auf diesen Ideen haben die Stadtverwaltung Mechernich und Fachplaner der Planungsbüros Ziele und Maßnahmen für die Innenstadt erarbeitet.

Zu diesen Zielen zählen die Steigerung der Aufenthaltsqualität im Zentrum, die Stärkung von lokalen Handels- und Dienstleistungsangeboten, die Verbesserung der Erreichbarkeit und Wegebeziehungen zwischen den wichtigsten Zielen der Innenstadt sowie die Schaffung differenzierter, multifunktionaler Räume für Kultur und Begegnung aller Generationen. Um dies zu erreichen sind unter anderem die Neuordnung und Entwicklung einer „Neuen Mitte“ im Bereich des Bleibergplatzes und des Neuen Markts sowie der Umbau des Oktogons im Schulzentrum zu einem Integrations-, Kultur- und Vereinszentrum vorgesehen.

Die Einreichung des Integrierten Handlungskonzepts und des Städtebauförderantrags ist für den 30. September geplant. Mit einer Entscheidung des Fördergebers und dem damit verbundenen Start der Umsetzung rechnet die Stadt Mitte des Jahres 2022.

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Farbenfrohe Blühwiesen im gesamten Stadtgebiet von Zülpich

Zülpich – Insektenfreundliche Blühstreifen im Stadtgebiet. Stadt Zülpich setzt auf insektenfreundliches Straßenbegleitgrün. Bereits im Jahr 2019 hat die Stadt Zülpich in Zusammenarbeit mit dem LEADER-Projekt „Rheinisches Zentrum für Gartenkultur“ das Pilotprojekt „Bienenfreundliche Vorgärten und Blühflächen“ initiiert. Damit setzt sich die Stadt Zülpich nicht nur für einen regionaltypischen, lebendigen Vorgarten in der Römerstadt ein, sondern engagiert sich auch aktiv gegen das Insektensterben.

Ein wesentlicher Bestandteil des Projektes ist die Anlage von insektenfreundlichen Blühstreifen. Im Stadtgebiet wurden dafür bereits in den letzten zwei Jahren mehrere Flächen mit einer Gesamtgröße von mehr als 6.200 Quadratmetern ausgewählt. Viele der damals ausgesäten insektenfreundlichen Saatmischungen blühen in diesem Jahr wieder, bieten zahlreichen Insekten eine Nahrungsquelle und sorgen überdies für Begeisterung bei Passanten, für die die bunten Blühstreifen oft ein willkommenes Fotomotiv sind.

Von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes der Stadt Zülpich wurden in diesem Jahr auch entsprechende neue neuen Flächen im Frühjahr mit einer Fräse für die Aussaat vorbereitet und das Saatgut ausgebracht.

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Tourismus

Mechernicher Besucher-Bergwerk und dazugehöriges Museum öffnen ab Dienstag, 15. Juni

Mechernich – Besucher dürfen wieder unter Tage. Endlich darf es wieder „Glück auf!“ tönen in der Grube Günnersdorf. „Nach langen Monaten der Schließung öffnen wir ab Dienstag, 15. Juni wieder für unsere Gäste“, freut sich Günter Nießen vom Team des Besucherbergwerks und Bergbaumuseums.

Das Museum ist dann wie gewohnt, von Dienstag bis Samstag täglich von 13 bis 17 Uhr und sonntags von 10 bis 17 Uhr geöffnet. Führungen im Besucherbergwerk finden unter der Woche um 14 Uhr und bei Gruppen ab mindestens sieben Personen statt. Termine müssen grundsätzlich vorab vereinbart werden – telefonisch unter (02443) 48697 oder per Mail an bergbaumuseum-mechernich@t-online.de.

„Durch die Hygiene und Abstandsauflagen sowie die Begrenzung der Personenzahl sind allerdings bei Besuchen einige Corona-Regeln zu beachten“, so Nießen. So muss eine eigene mitgebrachte FFP2 oder medizinische Maske getragen werden, ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Zu anderen Gästen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden – Über- wie Untertage. Das Besucherbergwerk kann nur in Gruppen von maximal zehn Personen besichtigt werden. Zu beachten ist der beschilderte Rundgang im Museum, um Gegenverkehre zu vermeiden. Mehr zum Bergbaumuseum und Untertage unter www.bergbaumuseum-mechernich.de.

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„Pumptrack“ im Mühlenpark darf befahren werden

Mechernich-Kommern – Mühlenpark Kommern um „Actionstrecke“ erweitert. Abenteurer auf Rädern haben nun einen neuen „Spielplatz“ im Mühlenpark Kommern. Aufgrund anhaltend niedriger Inzidenzen und entsprechenden Lockerungen ist die der „Pumptrack“, welcher bereits seit geraumer Zeit von Bauzäunen umhüllt war, am Donnerstag, 10. Juni, offiziell eröffnet worden. Mitarbeiter des Mechernicher Bauhofes entfernten die letzten Überbleibsel des Bauprozesses. Eine große, feierliche Eröffnung soll in absehbarer Zeit mit Gästen aus Politik und Bürgerschaft stattfinden.

Die Männer des Mechernicher Bauhofes, (v.l.) Sebastian Heinz, Michael Schirpenbach, Andreas Lang und Manuel Dunker, entfernten die Zaunreste und Müll auf dem Gelände. Foto: Henri Grüger/pp/Agentur ProfiPress

Hintergründe

„Das Projekt geht zurück auf den Abriss der Mountainbikestrecke in der Schavener Heide durch die Bundeswehr, da das Gebiet regelmäßig als Truppenübungsplatz genutzt wird. Somit waren im Stadtgebiet und Umgebung einfach keine Alternativen für Fans solcher Strecken vorhanden“, so Dennis Müller von der Stadtverwaltung und Mitinitiator des Projektes. Politische Initiatoren waren die Ortsbürgermeisterin von Satzvey, Heike Waßenhoven und Nicole Reipen von der CDU Kommern. Bürgerschaftliches Engagement kam von den Familien Wesse und Stemmler aus Firmenich.

Durch die privaten Akteure wurde Kontakt zu einer Firma, die entsprechende Strecken baut, aufgenommen und weiter an die Stadtverwaltung Mechernich geleitet. Durch Müller, zu diesem Zeitpunkt zuständig für die Wirtschaftsförderung und Stadtplanung, kam der Stein dann weiter ins Rollen und das Projekt schließlich umgesetzt. Dazu wurde ein Förderprogramm namens „Strukturrichtlinie NRW“ genutzt und durch die Bezirksregierung Köln genehmigt. So übernahm das Programm etwa 65 Prozent der Kosten von rund 100.000 Euro, circa 64.000 Euro. Den Rest bezahlte die Stadt.

Nutzung und Regeln

„Der Park ist in den letzten Jahren richtig aufgeblüht“, so Müller. Dadurch passe das Projekt natürlich perfekt in das Konzept. „Es ist ein Angebot für alle Altersklassen, egal ob jung oder alt.“ Es gilt eine Helmpflicht, erlaubt sind Fahrräder, Roller, BMX-Räder, Rollerskates und Skateboards.

Mindestabstände und geltende Corona-Regeln werden in regelmäßigen Abständen durch das Ordnungsamt überprüft, der Kommerner Ortsbürgermeister Rolf Jaeck hat aber angekündigt, dies auch selbst regelmäßig zu tun. Eine Masken- oder Testpflicht gibt es aktuell nicht. Auch die Nutzung der Strecke geschieht auf eigene Gefahr.

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Freiheiten für Bewohnerinnen und Bewohner der stationären Pflege-Einrichtungen kehren zurück

Region/Düsseldorf – Minister Laumann: Wir haben ein wachsames Auge darauf, ob die geltenden Regelungen eingehalten werden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) weist auf die geltenden Regelungen in stationären Pflegeeinrichtungen hin. Durch eine Reihe von Anpassungen der Allgemeinverfügung für Schutzmaßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen in den vergangenen Wochen (aktuelle Fassung abrufbar unter: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210520_coronaaveinrichtungen.pdf) gelten inzwischen weitgehende Freiheiten für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher. Quarantänemaßnahmen sollen für geimpfte oder genesene Bewohnerinnen und Bewohnern nicht mehr notwendig werden, wenn sie nach einem Kontakt mit einer infizierten Person negativ auf das Corona-Virus getestet wurden. Zudem können für Einrichtungen nicht ohne Einvernehmen des Gesundheitsministeriums Besuchseinschränkungen erfolgen, wenn es in einer Einrichtung zu einem Infektionsgeschehen kommt.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Gerade die Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen und ihre Angehörigen haben besonders unter den Kontaktbeschränkungen in der Pandemie gelitten. Es ist nicht akzeptabel, wenn Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht infiziert sind und bereits über einen vollständigen Impfschutz verfügen, in Einzelzimmer-Quarantäne müssen. Das ist nicht nachvollziehbar und widerspricht der geltenden Rechtslage. Ich möchte, dass diese Menschen ihre geliebten Angehörigen jederzeit sehen können. Mit den Impfungen erhalten die Menschen in den Pflegeeinrichtungen auch ihre Freiheit und Selbstbestimmung zurück.“

Grundsätzlich gilt für Bewohnerinnen und Bewohner:

  • Die Heimbewohner dürfen so viele geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher empfangen, wie sie wollen. Für die Besuche gelten keine zeitlichen Einschränkungen, sie dürfen täglich zeitlich uneingeschränkt Besuch empfangen.
  • Für geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher gibt es keine Beschränkung der Besucherzahl.
  • Gemeinschaftsveranstaltungen in der Einrichtung wie zum Beispiel gemeinsames Singen, gemeinsame Aktivitäten oder gemeinsames Kochen sind erlaubt. Daran teilnehmen dürfen Bewohnerinnen und Bewohner, Beschäftigte der Einrichtungen und direkte Angehörige sowie für die Programmgestaltung erforderliche Personen. Für die Teilnehmenden untereinander sind die bekannten AHA-L Regeln einzuhalten. Maskenpflicht besteht dabei nur für Personen, die nicht geimpft oder nicht genesen sind. Für öffentliche Veranstaltungen gelten die Regelungen der Coronaschutzverordnung.
  • Den Bewohnerinnen und Bewohnern sind alle zwei Wochen freiwillige Schnelltestungen anzubieten.
  • Bewohnerinnen und Bewohner, die positiv getestet worden sind, sind getrennt von den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern der Pflegeeinrichtung unterzubringen, zu pflegen, zu betreuen und zu versorgen. Hierzu können nicht vermeidbare Zimmerquarantänen angeordnet werden.
  • Vor der Aufnahme neuer Bewohnerinnen oder Bewohner ist von den Einrichtungen ein Impfangebot zu veranlassen. Ist dies vor der Aufnahme nicht möglich, so muss es umgehend nach der Aufnahme nachgeholt werden.

Für geimpfte oder genesene Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht positiv getestet wurden, gilt zudem:

  • Zimmerquarantänen sind untersagt.
  • Sie dürfen die Einrichtung uneingeschränkt verlassen und zurückkehren.
  • Sie sind von der Coronatestpflicht ausgenommen.
  • Die Maskenpflicht in der Einrichtung ist für diese Bewohnerinnen und Bewohner aufgehoben.

Für Besucherinnen und Besucher gilt:

  • Besucherinnen und Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorliegt. Hier gilt zudem: Über Ausnahmen für Personen, bei denen ein Coronaschnelltest aus medizinischen oder sozial-ethischen Gründen nicht durchgeführt werden kann, entscheidet die Einrichtungsleitung. Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
  • Die Einrichtung ist verpflichtet, den Besucherinnen und Besuchern einen Coronaschnelltest oder Selbsttest anzubieten und darüber einen Nachweis ausstellen. Der Nachweis kann dann übrigens auch an anderen Orten wie zum Beispiel in der Gastronomie genutzt werden. Besucherinnen und Besucher haben die erforderlichen Daten zur Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit zu hinterlassen.
  • Beim Betreten der Einrichtung erfolgt ein Kurzscreening auf typische Symptome einer Infektion seitens der Pflegeeinrichtung.
  • Besucherinnen und Besucher haben grundsätzlich zu allen anderen Personen innerhalb der Einrichtung einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass dies nicht gegenüber besuchten Personen gilt, die über einen vollständigen Corona-Impfschutz verfügen oder gegenüber den besuchten Personen, die mindestens eine medizinische Maske tragen.

Über Besuchseinschränkungen und andere, über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Maßnahmen im Falle einer Infektion in der Einrichtung entscheidet die zuständige WTG-Behörde in Abstimmung mit der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde. Sie müssen darüber das Einvernehmen mit dem MAGS herstellen.

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Tourismus

Laacher See: In der Freizeit nicht den Naturschutz vergessen – Kreisverwaltung AW kündigt verstärkte Kontrollen an

Ahrweiler – Der Laacher See ist das größte Naturschutzgebiet im nördlichen Rheinland-Pfalz und ein wichtiges Flora-Fauna-Habitat sowie Vogelschutzgebiet. Aufgrund seiner Lage, der eindrucksvollen Seelandschaft und verschiedenen Freizeitmöglichkeiten ist er gleichzeitig aber auch ein beliebtes Ausflugsziel in der Region und darüber hinaus. Und auch wenn die aktuellen Temperaturen noch nicht zum Baden einladen, ist auch in diesem Jahr damit zu rechnen, dass die besonderen Umstände der Corona-Pandemie zu einem Besucheransturm führen. Dabei verhalten sich erfahrungsgemäß leider nicht alle Besucherinnen und Besucher regelkonform. Die Kreisverwaltung appelliert daher an alle, die Bestimmungen des Naturschutzes einzuhalten, um die einzigartige Tier- und Pflanzenwelt zu schützen.

Insbesondere der Uferbereich rund um den Laacher See hat eine besondere Bedeutung für zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten. Trotzdem betreten oder befahren Gäste das Seeufer und den Wald immer wieder an vielen Stellen außerhalb der gekennzeichneten Wege, picknicken in Seenähe oder schwimmen in den sensiblen Uferbereichen. Zertrampelte Wald- und Uferbereiche, hinterlassene Abfälle und eine nachhaltige Störung der natürlichen Lebensräume sind die Folge.

Zur Durchsetzung der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Laacher See“ werden seitens der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler in der Badesaison 2021 erstmals wöchentliche Kontrollen durchgeführt. Diese sollen in erster Line zur Aufklärung und Information der Besucherinnen und Besucher vor Ort erfolgen. Gleichwohl können bei schwerwiegenden Verstößen auch Verwarn- beziehungsweise Bußgelder ausgesprochen werden.

Hinweistafeln im Bereich der Parkplätze sowie Schilder entlang des Uferrundweges weisen Besucherinnen und Besucher bereits ausdrücklich auf die im Naturschutzgebiet geltenden Regeln hin. Diese sind unter anderem:

– Ausgewiesene Wege dürfen nicht verlassen werden – dies gilt auch für Mountainbiker;

– Baden ist nur von der Liegewiese am Campingplatz aus zulässig;

– Lagern, Zelten und offenes Feuer sind grundsätzlich nicht erlaubt;

– Hunde dürfen nicht im See schwimmen und nicht frei im Gelände laufen.

Die Kreisverwaltung bittet im Interesse der Natur und aller Gäste, die Naturschutzbeschilderung zu beachten und Rücksicht zu nehmen.