Euskirchen – Im Kreis Euskirchen gibt es aktuell acht bestätigte Masern-Fälle bei Kindern. Nach Angaben des Kreis-Gesundheitsamtes sind u.a. zwei Familien mit mehreren Kindern betroffen, so dass in den nächsten Tagen mit weiteren Fällen zu rechnen ist.
Die Ansteckung erfolgte mutmaßlich außerhalb des Kreises Euskirchen bei einem privat organisierten Ferienlager. „Wir müssen davon ausgehen, dass auch weitere Kinder und junge Erwachsene aus dem Kreis Euskirchen an den Ferienveranstaltungen teilgenommen haben, so dass mit weiteren Erkrankungsfällen zu rechnen ist“, sagt Christian Ramolla, der im Gesundheitsamt Infektionspatienten betreut.
Betroffen sind ausschließlich Kinder. Bisher war es nicht erforderlich, besondere Maßnahmen in Schulen oder Kindertageseinrichtungen zu veranlassen. Alle Kinderarztpraxen, sonstige Arztpraxen und Krankenhäuser im Kreis Euskirchen sind informiert worden.
In den vergangenen Jahren hat es nur sehr wenige Masernfälle im Kreisgebiet gegeben. Zuletzt waren in 2018, 2019 und 2020 jeweils ein Masernfall aufgetreten. Hintergrund ist eine sehr hohe Durchimpfungsrate von rund 97 Prozent bei der Schuleingangsuntersuchung.
In Deutschland ist die Masernimpfung verpflichtend für Kinder, die eine Kita bzw. die Grundschule besuchen. „Die Impfung bietet einen umfassenden Schutz“, so Ramolla. „Das heißt, wer geimpft ist, muss sich keine Sorgen um eine Ansteckung machen.“
Allgemeine Hintergrund-Information zu Masern
Bei den Masern handelt es sich um eine hoch ansteckende Infektionskrankheit. Erreger ist das Masernvirus, das durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen (Sprechen, Husten, Niesen) oder über den Luftweg durch Tröpfchen sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen übertragen wird. Masernviren wurden nach Kontamination noch nach zwei Stunden in der Luft nachgewiesen. Ansteckungen von Personen, die sich in den gleichen Räumen aufgehalten hatten wie ein an Masern Erkrankter, ohne dass ein direkter Kontakt stattgefunden hatte, wurden beschrieben. Ein direkter Kontakt ist also nicht für die Übertragung der Masern erforderlich.
Das Masernvirus besitzt eine Ansteckungsfähigkeit von über 90 %, das heißt über 90 % der mit dem Virus in Kontakt gekommenen Personen, die über keine ausreichende Immunität verfügen, erkranken.
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits vier Tage vor Auftreten des typischen Hautausschlags (Exanthem) und hält bis vier Tage nach Auftreten des Exanthems an. Unmittelbar vor Erscheinen des Exanthems ist sie am größten.
Die Masernvirusinfektion bedingt eine vorübergehende Immunschwäche, die Monate bis möglicherweise Jahre andauern kann. In dieser Zeit besteht eine erhöhte Empfänglichkeit für nachfolgende Infektionen. Häufig werden im Zusammenhang mit den Masern bakterielle Superinfektionen, wie eine Mittelohrentzündung, Bronchitis und Lungenentzündung sowie Diarrhöen beobachtet. Eine besonders schwerwiegende Komplikation ist die akute Gehirnentzündung, zu der es in etwa 1 von 1000 Fällen kommt. Bei etwa 10-20% der Betroffenen endet sie tödlich, bei etwa 20-30% muss mit dauerhaften Schäden des Zentralen Nervensystems (ZNS) gerechnet werden. Darüber hinaus gibt es weitere schwerwiegende Erkrankungen.
Wie kann man sich vor Masern schützen?
Die erste MMR-Impfung sollte im Alter von 11-14 Monaten erfolgen. Die empfohlene Zweitimpfung kann 4 Wochen nach der ersten Masernimpfung erfolgen und soll im Alter von 15, spätestens 23 Monaten verabreicht werden.
Eine einmalige MMR-Standardimpfung für Erwachsene sollte bei allen nach 1970 geborenen ungeimpften bzw. in der Kindheit nur einmal geimpften Personen ≥18 Jahre oder nach 1970 geborenen Personen ≥18 Jahre mit unklarem Impfstaus nachgeholt werden.