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Mehr Akzeptanz für Windenergie-Projekte

Region/Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen startet Transparenzplattform zur finanziellen Beteiligung – Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: Mit unserer bundesweit einzigartigen Plattform zeigen wir, wie alle Seiten vom Windenergieausbau profitieren.

Nordrhein-Westfalen liegt beim Ausbau der Windenergie bundesweit mit an der Spitze. Um den Zubau für eine unabhängige Energieversorgung und zur Erreichung der Klimaschutzziele weiter zu beschleunigen, kommt es besonders auf die Akzeptanz vor Ort an. Deshalb ermöglicht das Bürgerenergiegesetz NRW die finanzielle Beteiligung der Gemeinden und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner an der Wertschöpfung durch Windenergievorhaben. Das Gesetz sieht außerdem eine sogenannte Transparenzplattform vor, die nun gestartet ist. Ziel der Plattform ist, dass Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Vorhabenträger sich unkompliziert über die für sie passendste Beteiligungsmöglichkeit informieren können. Dazu werden Daten und Informationen zu bereits vereinbarten Beteiligungsmodellen gesammelt und öffentlich zu Verfügung gestellt. Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das eine solche Transparenzplattform anbietet.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Beim beschleunigten Ausbau der Windenergie setzen wir auf die Akzeptanz der Menschen. Nordrhein-Westfalen geht hier neue Wege und die bundesweit einzigartige Transparenzplattform ist ein entscheidendes Instrument für mehr Beteiligung und Transparenz bei Windenergievorhaben. Auf der Plattform können Bürgerinnen und Bürger über Beteiligungsmöglichkeiten in ihrer direkten Umgebung informieren und sich an die entsprechende Gemeinde oder den Vorhabenträger wenden. Auch die Kommunen und Projektträger profitieren: Sie können sich bei der Ausgestaltung von Beteiligungsmodellen an bestehenden Vereinbarungen orientieren. So zeigen wir in NRW, wie alle Seiten vom Windenergieausbau profitieren.“

Die Transparenzplattform ist Teil des Energieatlas, der vom Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bereitgestellt wird. Auf einer interaktiven Karte können Informationen zu Windenergievorhaben wie Standort, Anlagentyp oder Art der Vereinbarung benutzerfreundlich abgerufen werden. Interessant für Bürgerinnen und Bürger ist insbesondere die Darstellung des Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte einer Windenergieanlage. Alle Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb dieses Radius befinden, gelten als beteiligungsberechtigt. Außerdem kann die Beteiligungsvereinbarung auch besondere Regelungen für direkte Anwohnerinnen und Anwohner innerhalb dieses Gebiets vorsehen.

Die Transparenzplattform ist hier abrufbar: https://www.energieatlas.nrw.de/maps/Energieatlas/Transparenzplattform.aspx

Weitere Unterstützungsangebote zum Bürgerenergiegesetz im Überblick:

  • Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium stellt umfassende Informationen zum Gesetz sowie Beratungsmöglichkeiten unter wirtschaft.nrw/buergerenergiegesetz-nrw zur Verfügung. Auf dieser Webseite werden auch häufig gestellte Fragen beantwortet.
  • Die Bezirksregierung Arnsberg übernimmt die Aufgaben der „Zuständigen Behörde“, bei der alle Meldungen und Nachweise eingereicht werden können. Die Meldungen können künftig hier vorgenommen werden: bra.nrw.de/-4999
  • Die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate stellt für eine erfolgreiche Beteiligungsvereinbarung Leitfäden und Beratungsangebote bereit unter energy4climate.nrw/aktuelles/newsroom/buergerenergiegesetz-nrw-einfach-erklaert.

Einen umfassenden Überblick über die Beschleunigung des Windenergieausbaus in Nordrhein-Westfalen bietet die Seite der Taskforce Windenergie: www.windenergieausbau.nrw.de.