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Neue Tarifverträge im Friseurhandwerk sowie für Sicherheits-Dienstleistungen

Region/Mainz – RLP Arbeitsminister Alexander Schweitzer erklärt Tarifverträge im Friseurhandwerk sowie für Sicherheitsdienstleistungen für allgemeinverbindlich – Ab dem 1. September 2023 gelten die Regelungen im Tarifvertrag für das Friseurhandwerk für alle Friseurinnen und Friseure in den Kammerbezirken Koblenz, Rheinhessen und Trier. Auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien sowie auf Empfehlung des rheinland-pfälzischen Tarifausschusses hat Arbeitsminister Alexander Schweitzer den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. Ebenfalls für allgemeinverbindlich erklärt wurde der Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen.

Mit den Allgemeinverbindlicherklärungen erhalten alle Beschäftigten im Geltungsbereich der Tarifverträge einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Einhaltung der tariflich festgelegten Mindeststundengrundentgelte. Schweitzer betont: „In Zeiten der abnehmenden Tarifbindung sind die gemeinsamen Anträge der Tarifvertragsparteien und der konstruktive Dialog im Tarifausschuss ein wichtiges Signal. Eine Teilhabe an der allgemeinen Lohnentwicklung sichert nicht nur gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, sondern ist auch ein wesentlicher Hebel zur Fachkräftesicherung, von der in allen Branchen Arbeitgeber in hohem Maße profitieren.“

Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags über die Vergütungen im Friseurhandwerk vom 1. Oktober 2022 wurde gemeinsam vom Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Rheinland-Pfalz, erstmalig beantragt. „Damit werden faire Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen und angemessene Löhne für die Beschäftigten in der gesamten Friseurbranche gewährleistet“, so Minister Schweitzer.  „Ich freue mich, dass die Partner damit an die gute Übung der Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge für die Auszubildenden im rheinland-pfälzischen Friseurhandwerk anknüpfen.“

Die Allgemeinverbindlichkeit tritt ab 1. September 2023 in Kraft. Der Tarifvertrag betrifft rund 3.900 Beschäftigte in den Betrieben des Friseurhandwerks und der Haarbearbeitung in den Kammerbezirken Koblenz, Rheinhessen und Trier. Die Entgelte sind von 13 Euro bis 17,50 Euro pro Stunde gestaffelt.

Auf Antrag der beiden Tarifvertragsparteien, des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland, und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Rheinland-Pfalz, werden die Beschäftigten im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen auch künftig nach Tarif bezahlt. Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen vom 1. August 2022 betrifft über 6.000 Beschäftigte in der rheinland-pfälzischen Sicherheitsbranche. Sie tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft. Die Stundenlöhne werden zwischen 13,30 Euro und 17,50 Euro festgelegt.

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Arbeit oder das jeweilige Landesministerium kann nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären, wenn beide Tarifvertragsparteien dies beantragen und ein aus je drei Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften besetzter Tarifausschuss dem Antrag mehrheitlich zustimmt. Damit ist es für den Anspruch auf den Tariflohn unerheblich, ob die Beschäftigten in der Gewerkschaft organisiert sind oder der Arbeitgeber tarifgebunden ist.