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Kreissparkasse (KSK) Mayen geht auch als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran

Mayen/Region – Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung steht allen Firmen offen – Als einer der größten Arbeitgeber der Region ist die Kreissparkasse Mayen immer vorne mit dabei, wenn es um attraktive Angebote für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht. Jetzt bietet die KSK mit der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) ein kostenloses Angebot für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, das nach Wunsch auch individuell mit weitern Bausteinen ergänzt werden kann. So lässt sich der gewünschte Umfang an Gesundheitsleistungen auswählen: Enthalten sind etwa Leistungen für stationäre Krankenhausaufenthalte, für alternative Heilmethoden, Zahnersatz, Hör- und Sehhilfen und vieles mehr. Zudem kann man Tarife mit sinnvollen Vorsorgeleistungen ergänzen z.B. zur Früherkennung von Krankheiten sowie Impfungen, sodass Mitarbeitende erst gar nicht krank werden oder im Fall der Krankheit besser abgesichert sind. Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Karl-Josef Esch, Vorstandsvorsitzender der KSK freut sich über die getroffene Vereinbarung: „Bis zu einer Freigrenze von 50 Euro monatlich je Arbeitnehmer sind die von uns als Arbeitgeber bezahlten Versicherungsbeiträge für eine bKV steuer- und sozialabgabenfrei – und damit meist vorteilhafter als ein gleich hoher Bruttolohnbezug. Diese arbeitgeberfinanzierte Krankenversicherung ergänzt dann die Leistungen der bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung unserer Arbeitnehmer. Da es sich um Gruppenverträge handelt, entfiel die sonst übliche Gesundheitsprüfung. Damit erhielten auch Mitarbeitende mit Vorerkrankungen einen Gesundheitsschutz.“

„Arbeitgeber können bei ihren Angestellten mit einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung (bKV) punkten. Diese erhöht die Attraktivität der Firma und hält die Mitarbeiter fit“, erklärt Personalratsvorsitzende Anne Püsch. „Diesen Gedanken haben wir zum Anlass genommen, mit unserem Vorstand ins Gespräch zu gehen, um eine entsprechende Vereinbarung zu treffen, von der sowohl die KSK als Arbeitgeber als auch die KSK-Belegschaft profitiert“, betont Anne Püsch.

„Die Krankenversicherung zählt zu den großen Errungenschaften des Sozialstaats. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt zwar die Grundversorgung ab. Aber alles, was darüber hinausgeht, muss der Versicherte gesondert vereinbaren und bezahlen. Neben einer eigenen Krankenzusatzversicherung kann aber auch der Arbeitgeber seine Angestellten mit weiteren Gesundheitsleistungen fördern. Und genau dies funktioniert dann über eine betriebliche Krankenversicherung. In Zeiten knapper Fachkräfte machen sich Unternehmen so attraktiv für dringend benötigte Fach- und Führungskräfte. Gleichzeitig leistet eine bKV einen wichtigen Beitrag zur Motivation der Belegschaft und zum Erhalt von deren Arbeitskraft“, erläutert der Versicherungsspezialist Mirco Behr von der Union Krankenversicherung – UKV, für den sich die KSK Mayen  entschieden hatte.

„Mit dieser Vereinbarung möchten wir in der Region auch mit gutem Beispiel voran gehen“, appelliert der KSK-Vorstandsvorsitzende Karl-Josef Esch auch an alle Unternehmen und Arbeitgeber in der Region, sich mit der Thematik der betrieblichen Krankenversicherung zu beschäftigen. Aber auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich nicht scheuen, ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeit einer arbeitgeberfinanzierten Krankenversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung anzusprechen.