Mayen – Die STEG GmbH & Co. KG hat mit ihrem ehemaligen Geschäftsführer aufgrund der Empfehlung des 6. Zivilsenats des OLG Koblenz einen Vergleich abgeschlossen, wonach der ehemalige Geschäftsführer an die STEG 100.000 € zahlt, sodass nach Verrechnung von ihm zustehenden Gegenansprüchen ein Zahlbetrag von 85.000 € verblieb.
Damit sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche abgegolten. Anlass zum Abschluss des Vergleiches gab den Parteien der Umstand, dass bei einer Fortsetzung des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Koblenz ein Sachverständigengutachten mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand hätte eingeholt werden müssen. Auch aufgrund des Umstandes, dass die fraglichen Vorfälle sechs Jahre zurückliegen, wurde der Abschluss des Vergleiches von allen Verfahrensbeteiligten als geeignetes Instrument zur Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtsfrieden angesehen und umgesetzt.