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Eifeler Gewässer im Stress

Bitburg – Für die Entnahme von Wasser für den Eigenbedarf gelten Regeln. Trockene und besonders heiße Sommer bleiben auch bei den Eifeler Gewässern nicht ohne Folgen. Ausbleibende Niederschläge und hohe Temperaturen belasten nicht nur Wald und Landwirtschaft – auch unsere Gewässer leiden. Die extrem geringe Wasserführung führt zu erhöhten Wassertemperaturen und einer Verringerung des Sauerstoffgehaltes. Gerade für die hier heimischen Fischarten wie Bachforelle, Äsche oder Mühlkoppe kann dies zu Massensterben führen.

Vor allem in trockenen Monaten wird immer wieder festgestellt, dass Wasser mittels Pumpen aus oberirdischen Gewässern, wie Bächen, Flüssen oder Wassergräben, entnommen wird. Die Untere Wasserbehörde des Eifelkreises Bitburg-Prüm weist darauf hin, dass die rechtswidrige Entnahme eine Ordnungswidrigkeit, bei Schädigung des Gewässers gar einen Straftatbestand, darstellt.

Grundsätzlich darf jede Person oberirdische Gewässer in einer Weise und in einem Umfang benutzen, wie dies nach Landesrecht als Gemein- oder Anliegergebrauch zulässig und wasserwirtschaftlich unbedenklich ist, wenn nicht Rechte Anderer entgegenstehen und Befugnisse Anderer beeinträchtigt werden. Hierzu zählen unter anderem das Schöpfen und Tränken mit Handgefäßen.

Dagegen fallen große Wasserentnahmen mit mobilen Schläuchen oder festen Rohrleitungen mit und ohne Pumpe nicht unter den Gemeingebrauch. Sie bedürfen einer wasserrechtlichen Gestattung durch die Untere Wasserbehörde