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„Blaue Lagune“ ist weder Freibad noch Abenteuer-Spielplatz

Euskirchen – Für das unter Naturschutz stehende ehemalige Steinbruchgelände gilt: Betreten verboten! – Untere Naturschutzbehörde wird Kontrollen durchführen. Der Steinbruch „Schommer“ – ein ehemaliges Kalk-Steinbruchgelände nahe der B51 zwischen Schmidtheim und Dahlem gelegen – ist so manchem als „Blaue Lagune“ bekannt. Ein spannendes Gelände. Geprägt ist das ehemalige Steinbruchgelände durch Felswände, steile Hangbereiche sowie einen See – ein Naturparadies. Der gesamte Bereich steht unter Naturschutz, aber selbst Absperrungen halten „Besucher“ nicht davon ab, hier ein Feuer zu machen oder mit dem Mountainbike zu fahren. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) wird jetzt Kontrollen durchführen.

Das Wasser des Sees ist nährstoffarm, so dass sich hier sogenannte Armleuchteralgen etablieren konnten. Eine Besonderheit des Gewässers ist, dass es im Sommer oftmals vollkommen austrocknet.  Der offen gelassene Steinbruch wurde nicht rekultiviert, so dass sich hier magere und zum Teil auch Rohbodenstandorte entwickeln konnten, auf denen sich sowohl spezielle Pflanzen- wie auch Tierarten wohlfühlen. So kommen hier zahlreiche Falterarten und andere Insekten wie z.B. die blauflügelige Ödlandschrecke vor. Auch die streng geschützte Geburtshelferkröte – im Volksmund aufgrund ihres markanten Paarungsrufes auch Glockenfrosch genannt – kommt hier noch vor. Neben der Geburtshelferkröte nutzen aber auch andere Amphibienarten das Gewässer, um ihren Laich abzulegen. Auch der Uhu soll hier nach Informationen der UNB schon gebrütet haben.

Aufgrund der Artenvielfalt und der selten gewordenen Lebensräume wurde das Gebiet „Ehemalige Steinbrüche am Sönsberg, Lanzenberg und Kaucherbachtal“ unter Naturschutz gestellt. „Leider schätzen aber nicht nur Naturschützer das Gelände“, sagt Rebekka Vogel von der UNB des Kreises Euskirchen. „Auch Erholungssuchende nutzen das Gebiet illegalerweise zum Mountainbiking, für Motocross oder aber zum Grillen sowie als Badegewässer. Das schadet der Natur. Denn das Gebiet wurde unter Schutz gestellt, um Störungen durch den Menschen zu vermeiden.“

So gelte wie in allen Naturschutzgebieten ein Betretungsverbot abseits der Wege. Da im Bereich des Steinbruchs keine offiziellen Wege vorhanden seien, gelte hier generell ein Betretungsverbot.

Um die ungebetenen Gäste aus dem Gebiet fernzuhalten, wurde das Gebiet eingezäunt sowie entsprechende Schilder aufgestellt, die auf den Schutzstatus sowie das Betretungsverbot hinweisen. Dies dient gleichzeitig auch der Verkehrssicherheit, denn die steilen Felswände und Uferböschungen stellen auch eine Gefahr dar. Da diese Maßnahmen bisher nur wenig Wirkung gezeigt haben, werden nun seitens der UNB Kontrollen durchgeführt werden und Aufklärungsarbeit geleistet.

Ein weiteres Ärgernis für die Naturschützer ist der hier häufig „vergessene“ Müll, der einfach in der Landschaft liegenbleibt.  Außerdem gefährden die Menschen unbewusst den Feuersalamander, der auch dort vorkommt. Die Sporen des Salamanderfresserpilzes werden durch feuchtes Bodenmaterial, das beispielsweise unter den Schuhen haften bleibt, unbemerkt weiterverbreitet und gefährden die Amphibien.

„Deshalb bitten wir eindringlich darum:  Halten Sie sich im Interesse dieses Naturschatzes an das Betretungsverbot. Helfen Sie mit, ein spannendes Naturschutzgebiet mit seinen seltenen und gefährdeten Arten zu erhalten“, so Rebekka Vogel.