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Bereits mehr als 230 aus der Ukraine geflüchtete Menschen in Jülich

Jülich – Seit Beginn der Hilfsaktion steht die Verwaltung in engem Austausch mit der ukrainischen Community in Jülich, mit privaten und bürgerschaftlichen Initiativen sowie mit Bürgerinnen und Bürgern, die sich engagieren. Zunächst lag der Fokus darauf, Hilfsgüter in die Ukraine zu schicken. Nun ist verstärkt auch Hilfe für die bereits in Jülich angekommenen Flüchtlinge notwendig.

Mehr als 230 aus der Ukraine geflüchtete Menschen sind in kurzer Zeit in Jülich angekommen. Viele kamen zunächst vor allem über private Initiativen oder aufgrund von verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Beziehungen gerade in unsere Stadt. Zwischenzeitlich erfolgen Zuweisungen von ukrainischen Flüchtlingen über die entsprechenden Landesbehörden. Damit hat Jülich aktuell deutlich mehr ukrainische Flüchtlinge aufgenommen, als nach der Zuweisungsstatistik zurzeit vorgegeben wären.

Entsprechende Hilfsangebote werden sukzessive aufgebaut. Neben der Unterbringung, Verpflegung und Versorgung mit den wichtigsten Dingen des täglichen Lebens, sind unter anderem Gesundheitsversorgung, Deutschkurse, Kinderbetreuung und Schulunterricht zu organisieren.

Dank der enormen Hilfsbereitschaft der Jülicher Bevölkerung und der engagierten Arbeit der offiziellen Stellen wurde bereits viel erreicht. Ein herzliches Dankeschön gilt allen, die sich seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine hier vor Ort engagiert haben.

Die schnell wachsende Zahl der Geflüchteten stellt die Stadtverwaltung vor große Herausforderungen. Denn sie ist auch zuständig für viele andere in unserer Stadt lebende Bedürftige und auch für Geflüchtete, die aus anderen Regionen der Welt weiterhin zu uns kommen. Ziel aller Bemühungen ist es, hier keine Unterschiede zu machen und alle in Jülich auf Hilfe Angewiesenen gemäß der Zuständigkeit der Verwaltung gleichermaßen zu unterstützen.

Der in Jülich vorhandene Wohnraum zur Unterbringung Geflüchteter ist schon jetzt weitgehend belegt. Es ist völlig unklar, wie lange dieser Krieg noch dauern wird, so dass mit einer langfristigen Unterbringung der Geflüchteten zu rechnen ist.

Die Verwaltungen müssen sich in kurzer Zeit um eine wachsende und besonders große Anzahl von Geflüchteten/Vertriebenen durch den Krieg in der Ukraine kümmern. Die vorgegebenen Strukturen für die Aufnahme stellen sicher, dass die öffentlichen Verwaltungen in Deutschland handlungsfähig bleiben. Dazu ist es auch wichtig, dass Geflüchtete, die bereits in Jülich privat untergebracht sind, sich umgehend bei der Stadt Jülich anmelden: sozialamt@juelich.de. Dieses strukturierte Vorgehen dient dem Wohle Aller.

Erste Anlaufstelle für Geflüchtete, die Nordrhein-Westfalen erreichen, ist die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge NRW in 44791 Bochum, Gersteinring 52, Tel. 02931 / 82 66 00. Dort werden diese Personen als Geflüchtete registriert und von dort erfolgt die Zuweisung in Kommunen in NRW, die noch Aufnahmekapazität haben.

Informationen dazu auf: https://www.bra.nrw.de/integration-migration/ukraine-krieg.

Dort gibt es auch Antworten auf häufig gestellte Fragen der ankommenden Flüchtlinge in deutscher (https://www.bra.nrw.de/integration-migration/fluechtlinge-nrw/informationen-fuer-fluechtlinge/haeufig-gestellte-fragen) und ukrainischer (https://www.bra.nrw.de/integration-migration/fluechtlinge-nrw/informationen-fuer-fluechtlinge/rozpovsyudzheni-zapitannya-ukrainskiy) Sprache.

Wer auf privatem Wege weitere Personen aus der Ukraine holen möchte, muss unbedingt vorher eigenverantwortlich klären, wo diese Personen längerfristig Unterkunft finden. Alternativ sollte der Transport zur Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge NRW in Bochum geplant werden.

„Die Situation ist vergleichbar mit Sportlern, die sehr schnell und gut in den Sprint gestartet sind und nun auf der Strecke erfahren, dass es sich um einen Marathon handelt“, gibt Bürgermeister Fuchs zu bedenken. „Wir müssen unser Handeln der Situation anpassen, damit uns nicht auf der Strecke die Puste ausgeht.“

Dazu gehört auch Überlegungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in Notunterkünften anzustellen. Denn auch bei weiter steigenden Flüchtlingszahlen und der zu ahnenden vollständigen Belegung der Wohnungen, müssen zugewiesene Flüchtlinge untergebracht werden.