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Neue Öffnungszeiten der Impfstellen im Kreis Düren ab Montag 14. März

Düren – Im Kreis Düren sind mittlerweile 65 Prozent der Gesamtbevölkerung dreimal geimpft (81,5 Prozent haben zwei Impfungen erhalten). Der Kreis Düren liegt sowohl bei den Zweit- als auch Drittimpfungen über dem Landesschnitt von derzeit 78,6 Prozent (Zweitimpfung) bzw. 60,2 Prozent (Drittimpfung).

Die Öffnungszeiten der Impfstellen werden ab der kommenden Woche entsprechend der Nachfrage angepasst. Ab Montag, 14. März, gelten diese geänderten Öffnungszeiten:

Jülich (Öffnungszeiten Mo-Sa von 14.30 bis 17.30 Uhr, So 12 bis 14 Uhr) 

  • Maxis Gruppe, Freifläche Zuckerfabrik, Dürener Straße (Kreisverkehr gegenüber Königskamp)

Niederzier (Öffnungszeiten Mo-Sa von 16 bis 20 Uhr und So von 14 bis 18 Uhr) 

  • DWS Test-Impfzentrum, Rurbenden 2

Düren  

  • Annakirmesplatz: Öffnungszeiten, Fr bis So 14 bis 18 Uhr
  • Stadtmitte, Zehnthofstraße 4: Öffnungszeiten Mo-Fr von 10 bis 16 Uhr, Sa 9 bis 15 Uhr

Nideggen (Öffnungszeiten mittwochs und samstags jeweils 14 bis 18 Uhr) 

  • Mehrzweckhalle, Konrad-Adenauer-Straße

 Bei den Impfangeboten im Kreis Düren sind für alle ab 12 Jahren sowohl Erst-, Zweit- als auch Auffrischimpfungen möglich. Die erste Auffrischimpfung ist frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung möglich. Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, kann bereits nach vier Wochen die zweite Impfung erhalten, ebenso Personen mit einer Immunschwäche. Hinweis: Wer das erste Mal mit Johnson & Johnson geimpft wurde, benötigt insgesamt drei Impfungen, um als geboostert zu gelten.

Die vierte Impfung (2. Auffrischimpfung) ist jetzt laut der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für bestimmte Personengruppen möglich. Diese zweite Auffrischimpfung wird demnach frühestens 3 Monate nach der zweiten Impfung empfohlen für:

Alle Menschen ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Pflegeeinrichtungen unabhängig vom Alter, für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Menschen mit Immunschwäche bereits ab 5 Jahren. (Impfungen für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren sind bei den Kinder- oder Hausärzten möglich.)

Menschen, die in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen beschäftigt sind, sollen die 2. Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.

Personen, die nach der 1. Auffrischimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.

Zu einer Impfung sollte der Personalausweis und (wenn vorhanden) der Impfpass mitgebracht werden. Ein Termin ist nicht erforderlich.

















Fotoquelle: Tim Reckmann / pixelio / pp / Agentur ProfiPress