Kategorien
News

Sicheres und verantwortungs-volles Feiern an den Karnevalstagen in Bad Münstereifel

Bad Münstereifel – Im Hinblick auf die bevorstehenden Karnevalstage stellt die Corona-Pandemie erneut alle vor große Herausforderungen. Aus diesem Grund hat sich die Stadt Bad Münstereifel bereits im Vorfeld mit den ansässigen Karnevalsvereinen getroffen, die sich in besonderem Maße für die fünfte Jahreszeit engagieren. Hier wurde gemeinschaftlich entschieden, dass zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger auch in diesem Jahr keine Karnevalszüge stattfinden werden. Auch die traditionelle Erstürmung des Rathauses an Weiberfastnacht wurde abgesagt.

Da weitere Großveranstaltungen im Straßenkarneval für dieses Jahr ebenfalls nicht angemeldet wurden und andere Bereiche von Menschenansammlungen nicht planbar zu erwarten sind, bedurfte es der Einrichtung einer zusätzlichen Brauchtumszone, wie sie das Land optional für Kommunen vorsieht, nicht.

In der Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch gelten die Regelungen der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung.

Diese erlaubt private Feiern mit Tanz, ohne dass das Tanzen den Schwerpunkt der Veranstaltung bildet, sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen (§ 4 Abs. 3 Nr. 6 CoronaSchVO). Untersagt sind allerdings der Betrieb von Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Einrichtungen sowie öffentliche reine Tanzveranstaltungen, private Tanz- und Diskopartys und ähnliches (§ 5 Nr. 1 CoronaSchVO).

Für diese Veranstaltungen gilt, dass sich dort nur genesene und geimpfte Personen mit aktuellem, negativem Test sowie geboosterte Personen aufhalten dürfen. In der Gastronomie müssen die Wirte die Nachweise bei Einlass selbst kontrollieren.

Der Ordnungsdienst der Stadt Bad Münstereifel wird im Einsatz sein und die Einhaltung der Coronaschutzverordnung, auch mit Unterstützung der Polizei, stichprobenartig kontrollieren.

Alle Informationen des Landes – auch die aktuell gültige Coronaschutzverordnung – finden Sie auf https://www.land.nrw/corona.