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Ackerbau in Naturschutz-Gebieten muss weiterhin möglich sein

Region/Koblenz – Pflanzenschutzanwendungsverordnung – Ausnahmemöglichkeiten für den Ackerbau in Naturschutzgebieten. Herbizide und Insektizide, die mit den Kennzeichnungsauflagen B1 bis B3 als bienengefährlich oder als bestäubergefährlich eingestuft sind, dürfen in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz nicht mehr eingesetzt werden. Dies ist eine unmittelbare Folge des im vergangenen Jahr verabschiedeten Insektenschutzpakets der Bundesregierung.

Die damit verbundenen Folgen der Novellierung der Pflanzenschutzanwendungs­verordnung würde landwirtschaftliche und Weinbau-Betriebe in Rheinland-Pfalz hart treffen. Daher hat sich BWV-Präsident Michael Horper bereits Anfang des Jahres an Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht gewandt und Härtefallregelungen und die Sicherstellung der Landbewirtschaftung nach guter fachlicher Praxis beispielsweise in Naturschutzgebieten eingefordert.

Nun hat Abteilungsleiter Walter Reineck dargelegt, dass Ausnahmen von den Einschränkungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden möglich seien. Ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden liege demnach vor, wenn mehr als 30 Prozent der bewirtschafteten Ackerfläche eines Betriebes in einem oder mehreren Schutzgebieten lägen, die von den Verboten der Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung betroffen seien. Bei Sonderkulturen liege ein erheblicher Schaden bereits vor, wenn mindestens 20 Prozent der bewirtschafteten Sonderkulturflächen (Obst-, Wein-, Gemüseflächen, u.a.) eines Betriebes in einem oder mehreren Schutzgebieten lägen.

Scharf kritisiert Horper die vorgesehene zeitliche Befristung für Ausnahmemöglichkeiten bis Ende 2024: „Die Landwirtschaft arbeitet nicht von der Hand in den Mund, sie arbeitet nachhaltig. Die Landwirtschaft hat die Flächen erst zu Naturschutzgebieten gemacht. Solche Regelungen sind einfach ignorant.“ Zwar werde es weiterhin Einzelfallprüfungen geben, das sei aber bürokratisch und behindere den Ablauf auf den Betrieben. Völlig an den Bedürfnissen der Praxis vorbei gehe zudem die Regelung, dass beidseits von Gewässern auf je zehn Meter Breite keine Pflanzenschutzmaßnahmen mehr durchgeführt werden dürften: „Vor allem für Winzer hat diese Regelung teilweise katastrophale Auswirkungen. Es muss schnellsten nachgebessert werden,“ verlangt Präsident Horper. Die aktuellen Regelungen führten auf vielen landwirtschaftlichen und weinbaulichen Flächen zu einer Enteignung, weil Flächen, die über Jahrhunderte bewirtschaftet worden seien, nun plötzlich nicht mehr sinnvoll genutzt werden könnten.