Daun/Wittlich/Bitburg/Gerolstein – Am Montagabend, 31. Januar, waren erneut in zahlreichen Städten und Gemeinden in der Region Menschen zu unangemeldeten Kundgebungen zusammengekommen, um gegen die Corona-Politik zu demonstrieren.
In der Eifel hatten die von den Kreisverwaltungen Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich und Cochem-Zell erlassenen Allgemeinverfügungen zur Pandemiebekämpfung zwar wie in der vergangenen Woche Bestand. Jedoch sind mit Inkrafttreten der 30. CoBelVO am 31. Januar auch hierin nunmehr konkrete Auflagen wie die Masken- und Abstandspflicht zur Teilnahme an den Veranstaltungen/Aufzügen für die Bürgerinnen und Bürger geregelt. Die Allgemeinverfügung für den Bereich des Bitburger Stadtgebiets beinhaltet darüber hinaus eine vorgegebene Wegstrecke zur Durchführung eines Aufzugs.
Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Wittlich kam es am 31.01.2022 zu folgenden Versammlungen bzw. Aufzügen:
Bitburg: Ab 17.55 Uhr kam es zu einer Ansammlung von in der Spitze ca. 197 Personen im Bereich des Bedaplatzes. Seitens der vor Ort anwesenden Versammlungsbehörde wurde die Ansammlung zur Versammlung erklärt und mehrfach die Auflagen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes über Lautsprecherdurchsagen bekannt gegeben. Ein Aufzug dieser Personen bewegte sich auf der vorgegebenen Strecke durch die Stadt Bitburg. Die Versammlung verlief insgesamt, unter überwiegender Beachtung der erteilten Auflagen, ohne besondere Vorkommnisse. Es wurden fünf Identitätsfeststellungen durchgeführt, ein Platzverweis erteilt, eine Ingewahrsamnahme wegen Nichtbefolgen des Platzverweises durchgeführt und diesbezüglich eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erstattet.
Wittlich: Die Polizei stellte gegen 17.55 Uhr eine Ansammlung von in der Spitze 55 Personen auf dem Platz an der Lieser fest. Darunter befanden sich fünf Kinder. Die Polizei erklärte die Kundgebung zu eine Versammlung und gab die Auflagen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes über Lautsprecherdurchsagen bekannt. Ein Aufzug dieser Personen bewegte sich im Bereich der Wittlicher Innenstadt und wieder zurück zum Platz an der Lieser. Einige Teilnehmende mussten von der Polizei auf die Einhaltung der Auflagen hingewiesen werden. Die Einsatzkräfte schlossen zwei Personen wegen Nichttragens des MNS von der Versammlung aus. Nach Identitätsfeststellung wurde gegen diese Personen eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erstattet. Die Versammlung verlief insgesamt, unter überwiegender Beachtung der erteilten Auflagen, ohne besondere Vorkommnisse.
Daun: In Daun stellte die Polizei gegen 19 Uhr eine Zusammenkunft von zunächst ca. 20 Personen bis in der Spitze 50 Personen, davon zwei Kinder, zunächst im Bereich der Verbandsgemeindeverwaltung fest. Die Personen trugen keinen Mund-Nasen-Schutz, hielten jedoch den vorgeschriebenen Abstand ein. I
Gerolstein: In Gerolstein stellte die Polizei 76 Personen vor der VGV fest, die ebenfalls keinen Mund-Nasenschutz trugen, die Abstände aber überwiegend einhielten. Seitens der vor Ort anwesenden Versammlungsbehörde Gerolstein und der Polizei wurden die Ansammlungen zu Versammlungen erklärt und mehrfach die Auflagen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes über Lautsprecherdurchsagen bekannt gegeben. Die Personen bewegten sich teilweise in strömendem Regen überwiegend mit ausreichendem Abstand in Zweiergruppen durch das Stadtgebiet, trugen jedoch keinen Mund-Nasen-Schutz. Die Versammlung verlief insgesamt ohne besondere Vorkommnisse.