Kall – Die Gemeinden Kall, Blankenheim, Hellenthal, Nettersheim und die Stadt Schleiden teilen sich im Wochen-Rhythmus die Rufbereitschaft der Ordnungsämter – Bürgermeister: „Ein Vorteil für alle Beteiligten“. „In diesem Tätigkeitsbereich bietet sich eine interkommunale Zusammenarbeit ganz besonders an, denn sie ist von Vorteil für alle Beteiligten“, freut sich Kalls Bürgermeister Hermann-Josef Esser über die erweiterte Kooperation bezüglich der Rufbereitschaft der kommunalen Ordnungsämter außerhalb der normalen Geschäftszeit im Südkreis Euskirchen.
Nach den Kommunen Blankenheim, Kall, Hellenthal und Schleiden, die die Rufbereitschaft der Ordnungsämter innerhalb der interkommunalen Zusammenarbeit schon seit dem Jahr 2013 erfolgreich praktizieren, hat sich zum 1. Januar dieses Jahres auch die Gemeinde Nettersheim dieser Kooperation angeschlossen. Noch vor Jahresende hatten alle bisher beteiligten Kommunen dem Beitritt der Gemeinde Nettersheim zugestimmt.
Laut Gesetz sind die örtlichen Ordnungsämter für die Abwehr von Gefahren zuständig, und das rund um die Uhr. In die Rufbereitschaft fallen dabei Aufgaben, die sich außerhalb der regulären Dienstzeiten ergeben und die zur Aufrechterhaltung der örtlichen Sicherheit und Ordnung unaufschiebbar sind. Gefragt, von denen eine Gefahr ausgeht. Auch die Unterbringung von Obdachlosen oder die Versorgung von Fundtieren sind feste Bestandteile ihrer Tätigkeit im Rahmen der Rufbereitschaft. Auch wenn Bomben oder sonstige Kriegs-Sprengstoffe gefunden werden, ist das Ordnungsamt involviert.
Aufgrund der gleichen Aufgabenstellung und der damit für jede einzelne Kommune personalintensiven Tätigkeit, hatten sich die Gemeinden Blankenheim, Kall und Hellenthal sowie die Stadt Schleiden 2013 dazu entschlossen, die Pflicht der Rufbereitschaft gemeinsam im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zu erfüllen. Fortan wechselte die Rufbereitschaft im Wochen-Rhythmus, so dass die Anzahl der Bereitschaftswochen jeder einzelnen Kommune erheblich reduziert wurde.
Im Herbst letzten Jahres äußerte die Gemeinde Nettersheim den Wunsch, sich dieser interkommunalen Rufbereitschaft anzuschließen. Diesem Wunsch kamen Blankenheim, Hellenthal, Schleiden und Kall gerne nach, nicht zuletzt, weil sich die Anzahl der Bereitschaftswochen in den nunmehr fünf Kommunen mit insgesamt 48.100 Einwohnern nun weiter reduziert. Zudem hat der Verbund auch einen großen wirtschaftlichen Aspekt, weil Personalkosten eingespart werden, was wiederum zur weiteren Konsolidierung der Haushalte beiträgt.
Die Anzahl der Bereitschaftswochen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Kommunen. Für die Gemeinde Kall mit 11.100 Einwohnern bedeutet das, dass für die Ordnungsamts-Mitarbeiter Harald Heinen und Pascal Dreßen zwölf Bereitschaftswochen anfallen. Schleiden leistet 14, Blankenheim und Hellenthal je neun und Nettersheim acht.
Bürgermeister Hermann-Josef Esser begrüßt die Erweiterung der Kooperation durch die Gemeinde Nettersheim. Zwar hätten die jeweiligen Ordnungsbehörden weiterhin die gleiche Aufgabenstellung, durch die Kooperation werde aber weniger Personal gebunden, als wenn jede Behörde den Weg für sich geht. Esser: „Nicht zuletzt kommt es auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Gute, wenn die Bereitschaftsdienste auf möglichst viele kommunale Schultern verteilt werden.“
Auch Harald Heinen, kommissarischer Teamleiter im Ordnungswesen der Gemeinde Kall, begrüßt den Beitritt von Nettersheim, der eine weitere Entlastung für das Ordnungswesen mitbringe. Im Rahmen der Ausbildung pflege die Feuerwehr Kall schon seit vielen Jahren die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Schleiden und der Gemeinde Hellenthal, und das mit großem Erfolg.
Die Zusammenarbeit der fünf Ordnungsbehörden sei auch mit mehr Sicherheit für den Bürger verbunden, weil eine Erreichbarkeit rund um die Uhr gesichert sei. Nach Dienstschluss im Rathaus liefen die Anrufe hilfesuchender Bürger bei den Leitstellen von Polizei oder Feuerwehr auf, wo auch der Jahresdienstplan der Kooperation vorliege. Und das ist von Vorteil, weiß Harald Heinen: „Die erfahrenen Beamte auf den Leistellen können die Notrufe richtig einschätzen und entsprechend reagieren“.
Heinen und dessen Kollege Pascal Dreßen appellieren an die Bürgerschaft, die Rufbereitschaft wirklich nur dann zu bemühen, wenn tatsächlich ein Notfall vorliege. Das gelte beispielsweise nicht im Falle einer nicht geleerten Mülltonne. Heinen betont: „Wir müssen erreichbar sein, wenn es um Leben und Tod geht“. Ein aufgefundener Hund oder eine zugelaufene Katze könnten auch meist bis zum nächsten Morgen warten; und auch ein falsch geparktes Auto sei kein Notfall.
Schwierige Einsätze des Ordnungsamtes, so Harald Heinen, seien zum Beispiel Zwangseinweisungen von psychisch kranken Menschen in Notsituationen. „Bei diesen Einweisungen greifen wir allerdings auch in die Grundrechte der Betroffenen ein“, ist sich Harald Heinen bewusst. In derartigen Fällen entscheide ein Richter innerhalb von 24 Stunden, ob die Maßnahme angemessen ist oder ob die Einweisungs-Verfügung aufgehoben wird. Verstärkt kämen psychische Notfälle auch
Für Beschäftigung im Ordnungsamt sorge oft auch das Auffinden von Kampfmitteln wie Bomben, dessen Entschärfung und Beseitigung in die Wege geleitet werden muss.
„Seit zwei Jahren zählt auch Corona zum Tagesgeschäft“, berichtet Harald Heinen. Und auch die Flut im Juli beschere dem Amt noch immer unzählige Aufträge. Viele Verkehrsschilder seien zerstört und weggeschwemmt worden.
Auch für Nachbarschaftsbeschwerden oder Lärmbelästigungen sind Heinen und Dreßen tagsüber zuständig. Außerhalb der Dienstzeiten übernehme die Polizei allerdings diese Einsätze wegen der mangelnden Eigensicherung der kommunalen Ordnungskräfte. Denn schon zweimal, so Heinen, seien Mitarbeiter des Kaller Ordnungsamtes im Dienst tätlich angegriffen worden.
Der Rufbereitschaftsdienst beginnt montags bis donnerstags um 16 Uhr, und freitags um 12.30 Uhr. Er endet jeweils morgens um 17.30 Uhr. An Wochenenden und Feiertagen steht die Rufbereitschaft rund um die Uhr zur Verfügung. In diesen Zeiten laufen die Anrufe bei den Leitstellen von Polizei (Notruf110) und der Rettungsleitstelle (Notruf 112) auf, von denen sie an die diensthabenden Ordnungsbeamten der in dieser Woche zuständigen Kommune weitergeleitet werden. (Reiner Züll)