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Besuch im Rathaus Jülich mit 3G-Nachweis und Termin

Jülich – Die neuen Regelungen gelten ab sofort. Aufgrund der nunmehr wieder rasant steigenden Infektionszahlen im Zuge der Verbreitung der Omikron-Variante ist es zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes sowie zur Sicherstellung des Bürgerservice erforderlich, die Regeln nochmals zu verstärken.

Das Rathaus bleibt wie bisher nach vorheriger Terminvereinbarung sowie unter strenger Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln für den Publikumsverkehr geöffnet.

Zusätzlich müssen die Bürgerinnen und Bürger einen 3G-Nachweis (Geimpft – Genesen – Getestet) erbringen. Die Einhaltung der 3G-Regelung wird mithilfe der CovPassCheckApp kontrolliert. Darüber hinaus besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Termine können über die bekannten E-Mail-Adressen oder Durchwahlnummern der Fachbereiche vereinbart werden. Sollten die Kontakte nicht bekannt sein, hilft gerne die Zentrale weiter (02461/63-0 oder info@juelich.de).

Zur weiteren Kontaktreduzierung können Sie in ausgewählten Bereichen auch die Online-Angebote der Stadt Jülich nutzen. Diese finden Sie unter www.juelich.de/formularservice.

Der Zugang zum Rathaus ist weiterhin ausschließlich über den Haupteingang an der Großen Rurstraße möglich. Als Ausgang fungiert weiterhin der Nebeneingang Kartäuserstraße.