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Für Besucherinnen und Besucher des Rathauses Alsdorf gilt ab Montag 13. Dezember die „3G“-Regel

Alsdorf – Angesichts hoher Infektionszahlen im Zuge der Corona-Pandemie gilt auch für Besucherinnen und Besucher des Rathauses in Alsdorf sowie der Außenstellen ab Montag, 13. Dezember, die „3G-Regelung“.

Zutritt und Erbringung einer Dienstleistung erfolgen ab diesem Zeitpunkt erst nach Vorlage eines gültigen Impf-, Genesenen- oder aktuellen Testnachweises – Schnelltests dürfen maximal 24 Stunden, PCR-Tests maximal 48 Stunden alt sein. (apa)