Euskirchen – Im Kreis Euskirchen ist gestern der erste Omikron-Fall nachgewiesen worden. Es handelt sich um eine Frau. Wo und bei welcher Gelegenheit sie sich mit der neuen Virus-Variante angesteckt hat, ist unbekannt.
Gemäß den Leitlinien des Robert-Koch-Instituts und der Vorgaben der Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW führt der Omikron-Nachweis bei den Indexpersonen zu einer Quarantäne von mindestens 14 Tagen und bei den Kontaktpersonen, unabhängig von ihrem Impf-oder Genesenenstatus, ebenso zu einer Quarantäne von 14 Tagen ohne Freitestungsmöglichkeit. Eine „Ent-Isolierung“ kann erst nach einem negativen PCR-Test erfolgen.