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In den Gebäuden der Stadtverwaltung Eschweiler gilt ab Mittwoch 01. Dezember 3G

Eschweiler – In den Gebäuden der Stadt Eschweiler (Rathaus, Feuer- und Rettungswache, Baubetriebshof, Stadtbücherei, Volkshochschule) gilt für Besucherinnen und Besucher ab Mittwoch, 01.12.2021, die 3G-Regel. Alle, die die Gebäude betreten wollen, müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Der passende Nachweis zum Impf- oder Genesenenstatus (in Papierform oder digital in der Corona-Warn-App, der CovPass-App oder der Luca-App) oder zur Negativtestung (maximal 24 Stunden altes Negativergebnis eines offiziellen Schnelltests oder PCR-Tests in Papierform oder digital nicht älter als 48 Stunden) ist hierfür beim Betreten des städt. Gebäudes gemeinsam mit einem Ausweisdokument vorzulegen. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet. Sie brauchen lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
Während der Ferien wird die Regelung, dass Schüler*innen als getestet gelten, ausgesetzt. In den Ferien müssen Schüler*innen demnach, um die 3G-Regel zu erfüllen, ein negatives Testzertifikat vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Kinder unter zwölf Jahren sind von der 3G-Regel ausgenommen.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gibt eine Anpassung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben vor und bietet zudem die Möglichkeit, auch weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz zu treffen. Zum Schutz von Kundinnen, Kunden und Mitarbeitenden hat die Stadt Eschweiler daher entschieden, 3G in allen Räumen umzusetzen. Außerdem gilt in den Gebäuden eine Maskenpflicht. Es müssen medizinische Masken, also OP- oder FFP2-Masken, getragen werden. Personen mit Krankheitssymptomen wie Fieber, Erkältungssymptomen oder Geschmacksverlust erhalten keinen Zutritt.

Bürgerinnen und Bürger sollten – wenn möglich – Anliegen vorrangig kontaktlos über das digitale Bürgerportal der Stadt (service.eschweiler.de), per Telefon oder E-Mail mit der/dem jeweiligen Fachdienststelle/Sachbearbeiter*in klären. Kommt es zu einem persönlichen Termin, ist dieser unter Einhaltung der 3G-Regel zu vereinbaren. Für den Besuch des Bürgerbüros und der Stadtbücherei muss nicht zwingend ein vorheriger Termin vereinbart werden, die 3G-Regel besteht hier jedoch selbstverständlich trotzdem.

Die 3G-Regel gilt übrigens selbstverständlich auch für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Eschweiler.