Kategorien
News

Mülltonnen-Streit: Landgericht Bonn erlässt Einstweilige Verfügung

Bad Münstereifel/Mechernich – Angekündigter vorzeitiger und vertragswidriger Abzug der Abfallgefäße durch die Fa. Schönmackers. Da alle Bemühungen der betroffenen Kommunen mit Fa. Schönmackers einen Konsens über einen vertragskonformen Abzug der Gefäße (nach Vertragsende zum 31.12.2021) zu finden, gescheitert sind, hat die Stadt Mechernich als ausschreibende Stelle und Auftraggeber am 10.11.2021 rechtliche Schritte eingeleitet.

Das Landgericht Bonn hat daraufhin mit Beschluss vom 12.11.2021 dem Antrag der Stadt Mechernich auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung stattgegeben. Mit dem Beschluss wird der Fa. Schönmackers untersagt, die Abfallmietgefäße vor Ablauf des Vertragsendes am 31.12.2021 abzuziehen. Außerdem wird dem Unternehmen untersagt, die Bürger aufzufordern, die Abfallmietgefäße zur Abholung vor dem 31.12.2021 bereitzustellen.

Die Fa. Schönmackers hatte am 05.11.2021 auf ihrer Homepage und in der Müllalarm-App den Zeitplan zum vorzeitigen Abzug der Rest- und Bioabfallgefäße (nur Mietgefäße) veröffentlicht.

Ab 15.11.2021 sollte in den mit Abfallmietgefäßen ausgestatteten Kommunen im Kreis Euskirchen mit dem Abzug der Mietgefäße begonnen werden. Hierzu wurden bereits in der vergangenen Woche seitens der Fa. Schönmackers schriftliche Klassifizierungen der betreffenden Müllgefäße, sogenannte „Tonnenanhänger“, angebracht und die Bürger aufgefordert, das so markierte Gefäß nach der letzten Entleerung an Ort und Stelle zum Abzug stehen zu lassen.

Da diese Vorgehensweise nicht mit den Kommunen abgestimmt war und auch nicht deren Einverständnis fand, kam es nun zu den oben beschriebenen rechtlichen Konsequenzen für die Fa. Schönmackers.

Die Stadt Bad Münstereifel weist nochmals darauf hin, dass die Abfallmietgefäße der Fa. Schönmackers bis zum 31.12.2021 seitens der Bürger ganz normal weiter genutzt werden können. Somit gilt weiterhin, Abfallmietgefäße nicht zum vorzeitigen und vertragswidrigen Abzug durch die Fa. Schönmackers bereitzustellen.