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Mamut-Projekt „Schleiden 21/26“ nach der Hochwasser-Katastrophe

Schleiden – Das Projekt „Schleiden 21/26“ dominiert den Haushaltsentwurf 2022. Der Schleidener Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 ist zum achten Mal in Folge ausgeglichen. Der Erste Beigeordnete und Stadtkämmerer der Stadt Schleiden, Marcel Wolter, legte dem Schleidener Stadtrat am 4. November den achten ausgeglichenen Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 mit einem Haushaltsvolumen von rund 44,1 Millionen Euro vor.

Der Entwurf sieht auch diesmal keinerlei Steuererhöhungen vor – weder bei der Grundsteuer A und B, weder bei der Gewerbesteuer noch bei der Hunde- und Zweitwohnungssteuer. Mit Ausnahme der Abfallgebühren für die Restmülltonnen, die aufgrund der Neuvergabe der Transportdienstleistungen in mehreren Kreiskommunen zum 1. Januar 2022 steigen werden, wird es keine weiteren Gebührenerhöhungen in Schleiden geben.

Mamut-Projekt „Schleiden 21/26“ nach der Hochwasserkatastrophe

Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat das Gemeinwesen und die Lebenssituation vieler Menschen im Stadtgebiet Schleiden betroffen und erschüttert. Der Neu- und Wiederaufbau wird in den nächsten Jahren für alle Betroffenen, egal ob Privathaushalt, Gewerbe- oder Industriebetrieb, Einzelhandel oder Gastronomie eine große Herausforderung sein.

Die große Zerstörung der kommunalen Infrastruktur, und der damit verbundene Wiederauf- und Neubau wird die Verwaltung noch einige Jahren begleiten. Gerade die kommunale Infrastruktur mit ihren Bildungs-, Freizeit und kulturellen Einrichtungen machen eine Stadt lebenswert und ermöglichen ein gesellschaftliches Leben. „Wir haben die Aufgabe und die Verpflichtung gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen, die kommunale Infrastruktur wieder bestmöglich auf- und neuzubauen. Hierbei müssen wir uns den Anforderungen und Bedürfnissen der heutigen Zeit stellen und diese zukunftsorientiert ausrichten“, so der Erste Beigeordnete Marcel Wolter in seiner Haushaltsrede.

Wolter sieht zudem die Pflicht sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, die die Menschen vor einer weiteren Hochwasserkatastrophe schützen. Hierzu gelte es interkommunale Kooperationen zu schließen und geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen basiert auf einem aktuellen regionalen Hochwasserschutzkonzept an Urft und Olef zeitnah umzusetzen. „Einen reinen Wiederaufbau und ein weiter so, kann und wird es also nicht geben“, so Wolter.

Damit nimmt das Projekt „Schleiden 21/26“ sowie die bisher geplanten, nicht zurückgestellten Investitionsmaßnahmen den Großteil des Finanzhaushaltes in den nächsten Jahren für sich in Anspruch. In der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsplanentwurfs werden im Zeitraum 2022 bis 2025 für den Maßnahmenkatalog von „Schleiden 21/26“ insgesamt rund 140 Millionen Euro eingeplant. „Ob die Maßnahmen in dem Umfang auch tatsächlich umgesetzt werden können, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden“, ergänzt Wolter.

Der Umfang hänge einerseits von den Ergebnissen der bisher noch nicht abgeschlossenen Schadensbegutachtungen ab und auch von etwaigen, bisher noch nicht entdeckten Folgeschäden, womit nach der Winterperiode zu rechnen sei.

Zur Beseitigung der unmittelbaren Schäden sowie für Maßnahmen der Wiederherstellung der Infrastruktureinrichtungen gewährt das Land NRW den Kommunen eine Förderung in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Weitere größere Investitionsmaßnahmen

Neben dem Projekt „Schleiden 21/26“ warten weitere größere Investitionsmaßnahmen auf ihre Umsetzung. Darunter die Umsetzung von Maßnahmen aus dem „Digitalpakt Schulen“, der Bau des Sportparks Schleiden, die Sanierung der Zweifach-Turnhalle Schleiden und insbesondere die Großbaumaßnahme am Städtischen Johannes-Sturmius-Gymnasium Schleiden, die nun nach der Hochwasserkatastrophe auch noch die Sanierung der Dreifachturnhalle beinhaltet.

Haushaltsberatungen

Wolter wünschte den Fraktionen zum Abschluss seiner Haushaltsrede zielführende und vor allem zeitlich kurze Haushaltsberatungen. Der Wunsch des Kämmerers ist, den Haushalt 2022 in der kommenden Ratssitzung am 16. Dezember 2021 zu beschließen, denn gerade für die konkreten Planungen der Maßnahmen zum Wiederauf- und Neubau der kommunalen Infrastruktur nach der Hochwasserkatastrophe ist ein rechtskräftiger Haushaltsplan Voraussetzung.