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„Online-Knöllchen“ – Verwarnungen in Aachen direkt online einsehen und bezahlen

Aachen – Ab dem heutigen 11. Oktober können Verwarnungen im ruhenden Verkehr direkt über ein internetfähiges Endgerät eingesehen und gegebenenfalls auch online über ein Payment-Verfahren der Stadt Aachen oder im Rahmen des eigenen Online-Banking bezahlt werden. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung ergänzt dadurch zusammen mit dem Fachbereich Personal, Organisation, E-Government und Informationstechnologie das Portfolio aller Online-Dienstleistungen und insbesondere der Ordnungswidrigkeitenverfahren der Stadt. Bislang konnte ausschließlich die Anhörung im Verfahren online erledigt werden.

Was ist neu?

Halter*innen von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen wurden bislang zunächst mittels „gelben Zettel“ auf ihr Fehlverhalten hingewiesen.

Zukünftig wird sich auf den neuen weißen Zetteln ein individueller QR-Code befinden, über den man mittels Endgerät umgehend über Grund und finanzielle Höhe der Verwarnung informiert wird. Dieser QR-Code ist fünf Tage gültig. Nach dieser Zeit läuft die Gültigkeit ab und der Zugriff wird verweigert.

Über den QR-Code landet man auf der Internetseite www.aachen.de/parkverstoss und kann nach Eingabe des KFZ-Kennzeichens die einzelnen Daten einsehen. Diese Internetseite kann auch direkt aufgerufen werden.

Zum Bezahlen stehen verschiedene Bezahldienste zur Verfügung. Für die Halter*innen hat das online Bezahlverfahren den Vorteil, dass sämtliche Schritte in einem Verfahrensablauf erledigt werden können und beispielsweise keine gesonderte Eingabe der IBAN, des Verwendungszweckes oder des Geldbetrages erforderlich ist und die Halter*innen kein gesondertes Schreiben erhalten. Auf Seiten der Stadt wird der Haushalt durch den Wegfall von Papier-, Druck- und Portokosten entlastet und zudem ein Beitrag für die Umwelt und den Klimaschutz geleistet.

Halter*innen, die die Möglichkeit des „Online-Knöllchens“ nicht innerhalb von fünf Tage nutzen, werden auch in Zukunft nach ca. sieben Tagen über das Vergehen und das festgestellte Verwarngeld per Post informiert.