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Herbstliche Ausflüge ins LVR-Freilichtmuseum Kommern

Mechernich-Kommern – Freie Fahrt für Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten mit dem Mobifonds. Nachdem viele der bisherigen Einschränkungen für einen spannenden Museumsbesuch entfallen sind, lädt das LVR-Freilichtmuseum Kommern besonders die kleinen Gäste zum Besuch ein. Ob es ein unbeschwerter Ausflug (vielleicht mit gemeinsamen Picknick?) oder die Teilnahme an einem Angebot der Bildung und Vermittlung und des Waldpädagogischen Zentrums Eifel sein soll – hier kommen in der schönen Umgebung, wo immer was los ist, alle auf ihre Kosten! Auch das bunte Herbstferienprogramm vom 11. bis 23. Oktober steht für die kleinen Museumsgäste bereit.

Apropos Kosten: Der Landschaftsverband Rheinland möchte Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zu Kultur erleichtern. Mit dem „LVR-Mobilitätsfonds“ können Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten im LVR-Verbandsgebiet einen Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten für den ÖPNV oder die Kosten für einen Reisebus beantragt werden, falls das Museum mit dem ÖPNV nur schwer erreichbar ist. Es werden maximal fünf Klassenfahrten einer Schule und maximal zwei Fahrten von Kindergärten und Kindertagesstätten pro Kalenderjahr gefördert. Kosten für Führungen oder museumspädagogische Angebote werden nicht erstattet. Zur Abrechnung ist eine Besuchsbescheinigung sowie der Nachweis der Fahrtkosten einzureichen. Eine Erstattung von Kosten vor Antritt der Fahrt ist nicht möglich. Eine Antragsbewilligung ist bis zur Ausschöpfung des verfügbaren jährlichen Budgets möglich.

Weitere Informationen zur Freien Fahrt ins Museum unter www.mobilitaetsfonds.lvr.de oder www.kommern.lvr.de

Die Mitarbeiter*innen und Handwerker*innen und vor allem die Museumstiere freuen sich zwischen 09:00 und 19:00 Uhr (letzter Einlass 18:00 Uhr) auf alle, die Spaß an unseren zahlreichen Vermittlungsstationen im Außenbereich und in den historischen Häusern haben und etwas über das Leben und den Alltag im Rheinland erfahren möchten.

Bitte beachten Sie, dass die neue Corona-Schutzverordnung einen Besuch im Freilichtmuseum grundsätzlich nur ermöglicht, wenn die Besuchenden entweder geimpft, genesen oder getestet sind (3Gs). Dies muss entsprechend nachgewiesen werden. Kinder im Schulalter können als Nachweis den Schülerausweis vorzeigen und gelten aufgrund der Schultestungen als getestet. Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der Internetseite des LVR-Freilichtmuseums Kommern.

www.kommern.lvr.de