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Strukturhilfe des Eifelvereins – Richtlinien und Antrag jetzt abrufbar

Düren – Keine zwei Monate ist es her, dass der Hauptvorsitzende des Eifelvereins, Rolf Seel, die Spendenaktion zur Wiedererrichtung der vom Hochwasser zerstörten Wanderwege-Infrastruktur im Bereich des Eifelvereins ins Leben gerufen hat. Dieser Aufruf wurde in nah und fern gehört: Privatpersonen, nicht betroffene Ortsgruppen des Eifelvereins aber auch befreundete Wandervereine des Deutschen Wanderverbandes (DWV) meldeten sich in der Geschäftsstelle des Hauptvereins in Düren. Rolf Seel zeigt sich berührt vom überregionalen Echo, dass der Spendenaufruf des Eifelvereins hervorgerufen hat: „Wandervereine und Menschen aus der ganzen Republik haben sich gemeldet, auch dank der Unterstützung des DWV und seiner Gebietsvereine. Die Spendenbereitschaft war wirklich überwältigend.“

Auf seiner Sitzung am 4. September in Nideggen hat der Hauptvorstand des Eifelvereins nun beschlossen, den Betrag großzügig nach oben aufrunden, so dass jetzt runde EUR 50.000 im Topf sind. Diese Mittel setzt der Eifelverein gemäß seiner Satzung gezielt für den Wiederaufbau von zerstörter oder beschädigter Wanderwege-Infrastruktur der Ortsgruppen ein.

„Damit setzten wir auch ein starkes Signal nach außen“, so Rolf Seel. „Wandern und Urlaub ist möglich in unserer schönen Eifel! Wo jetzt noch Wege gesperrt sind oder umgeleitet werden müssen wird es schon bald wieder möglich sein, die Landschaften der verschiedenen Regionen der Eifel zu entdecken – gerade jetzt, wo wieder ein Wanderweg in der Eifel, der VulkaMaar-Pfad um Manderscheid, zu Deutschlands schönstem Wanderweg gekürt wurde.“

Wichtig ist Rolf Seel auch, dass durch die Aktion die Kassen der Ortsgruppen des Eifelvereins entlastet werden. Denn es sind die Wegewarte des Eifelvereins, die die Strecken kontrollieren, neu markieren und in Abstimmung mit den Grundbesitzern und Touristikern dafür Sorge tragen, dass die Wanderwege in der Eifel bald wieder durchgängig zu begehen sind.

Jetzt kann also mit der Ausschüttung der eingegangenen Spendenmittel an die betroffenen Ortsgruppen begonnen werden. Dazu wurden einige Richtlinien definiert und ein – einfaches – Antragsformular aufgesetzt.

Bis zu 25 Projekte können bis zu einem Höchstbetrag von EUR 2.000 bzw. max. 30% der Investitionssumme gefördert werden. Nachgewiesen werden muss lediglich, dass das betroffene Objekt, sei es eine Aussichtsplattform, eine Schutzhütte, Sitzbänke oder eine Info-Tafel, beim Hochwasser in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 zerstört wurde.

Das Antragsformular und die Förderrichtlinien sind abrufbar auf der Webseite des Eifelvereins:

https://www.eifelverein.de/index.php/home/aktuelles/672-richtlinien-und-antrag-strukturhilfefonds-hochwasser-2021