Kategorien
Top-Themen

Aufbauhilfen können beantragt werden – „Der Kreis Euskirchen ist vorbereitet“

Euskirchen – Ab Freitag, 17. September können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft online eingereicht werden. In der gestrigen Pressekonferenz hat Landrat Markus Ramers und der Wiederaufbaukoordinator des Kreises Euskirchen Achim Blindert über den aktuellen Stand zu den Wiederaufbauhilfen des Bundes und Landes NRW für den Kreis Euskirchen informiert.

Landrat Markus Ramers: “Als Landrat des Kreises Euskirchen ist es mir wichtig, dass wir alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger im gesamten Kreisgebiet bereits zu Beginn der Antragstellung die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Von Anlaufstellen in den Kommunen, über eine Service-Hotline, bis hin zu einem Info-Mobil, das im gesamten Kreis unterwegs sein wird – der Kreis Euskirchen ist vorbereitet. Wir leisten dort Hilfe, wo sie benötigt wird, bei den Menschen vor Ort.“

Wiederaufbaukoordinator und Allgemeiner Vertreter des Landrats Achim Blindert: „Die finanziellen Mittel des Bunds und des Landes NRW sind ein elementarer Bestandteil, um unsere Städte und Gemeinden wiederherzurichten. Alle Betroffenen aus den unterschiedlichen Bereichen, dazu gehören auch unsere Vereine, Landwirte, Fortwirtschaft und Unternehmen haben nun die Möglichkeit bis zum 30. Juni 2023.“

Privathaushalte

  • Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent.
  • Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, für Ehegatten oder Lebenspartner 8.500 Euro, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).
  • Die Antragsstellung ist bis zum 30. Juni 2023 möglich.
  • Das Online-Förderportal wird mit dem 17. September 2021 für die Eingabe von Online-Anträgen freigeschaltet. Den Link zum Online-Förderportal finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Unternehmen

Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:

  • Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung, soweit noch nicht vorliegend
  • Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
  • Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.

Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.

Landwirtschaft

  • Die Hochwasserhilfen umfassen Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände.
  • Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 Prozent. Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden.
  • Betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, sich vorab bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer registrieren zu lassen. Sobald die Antragsformulare vorliegen, werden diese im Internet zur Verfügung gestellt und zusätzlich an die registrierten Betriebe versandt.

Forstwirtschaft

  • Die Förderung beträgt in der Regel 80 Prozent der Kosten, in besonderen Härtefällen sind bis 100 Prozent möglich.
  • Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau können Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 Prozent der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind.

Sind weniger als 20 Prozent der Betriebsfläche betroffen, ist eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich.

  • Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Anlaufstellen des Kreises Euskirchen

Unterstützung bei der Antragsstellung für Privathaushalte

Bad Münstereifel Fachhochschule für Rechtspflege II

Hermann-Pünder-Straße 2

Blankenheim Rathaus, Rathausplatz 16

Wasserwerk, Koblenzer Straße 19

Dahlem Rathaus in Schmidtheim

Hauptstraße 23

Euskirchen / Kreishaus Jülicher Ring 32

Namslauer Stube und Foyer

Hellenthal Rathaus

Rathausstraße 2

Kall Rathaus

Bahnhofstraße 9

Mechernich Fraktionsbüro der UWV Nähe Rathaus

Bergstraße 17

Nettersheim Schulungsraum der Feuerwehr

Krausstraße 2

Schleiden Rathaus

Blankenheimer Straße 2

Weilerswist Rathaus

Bonner Straße 29

Zülpich Rathaus

Markt 21

Terminbuchung erforderlich, unter https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin

Service-Hotline des Kreises (ab 17.09.): 02251 – 15-8850

Mo. – Fr. von 8:30 – 20:00 Uhr

Sa. – So. von 8:30 – 14:00 Uhr

Mit dem „Info-Mobil“ des Kreises werden zusätzlich dezentrale Anlaufstellen geschaffen.

Welche Unterlagen werden für den Online-Antrag benötigt?

Für den Online-Antrag benötigen Sie eine gültige E-Mail-Adresse. Dies kann Ihre eigene E-Mail-Adresse sein oder die E-Mail-Adresse einer Ihnen vertrauten Person, zu der sie zu Zwecken der Antragstellung Zugang erhalten. Darüber hinaus benötigen Sie für den Online-Antrag folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder sonstiges Dokument zur Identifizierung
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihrer Angehörigen
  • Kontoverbindungsdaten
  • Vollmacht, wenn Sie mit der Geltendmachung des Schadens beauftragt wurden
  • Angaben zum Grundstück aus dem Grundbuch – Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur und Flurnummer, sofern Ihnen bekannt oder noch bei Ihnen vorhanden
  • Aufstellung Ihrer Schäden oder ein Gutachten über den Schaden oder die Schadensdokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)
  • Ablehnung Ihrer Versicherung, sofern vorhanden
  • Angaben zu erhaltenen Spenden
  • Bescheinigung über erhaltene Soforthilfe
  • Antrag oder Bescheinigung über andere öffentliche Förderungen – beispielsweise BEG-Förderung, die ergänzend beantragt oder bewilligt wurde
  • Planungsunterlagen für den Wiederaufbau oder einen Ersatzneubau, sofern bereits vorhanden
  • Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde, wenn denkmalpflegerischer Mehraufwand beantragt wird
  • Im Einzelfall erforderliche Genehmigungen (insbesondere Baugenehmigung)
  • Mietvertrag, wenn Sie als Mieterin oder Mieter einen Schaden an Ihrem Hausrat erlitten haben

Wenn Sie als Vertreterin oder Vertreter eines wohnungswirtschaftlichen Unternehmens oder als Vermieterin oder Vermieter einen Schaden geltend machen wollen, benötigen Sie darüber hinaus noch folgende Unterlagen:

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung für das wohnungswirtschaftliche Unternehmen, dessen Schaden Sie geltend machen
  • Mietverträge für das geschädigte Gebäude
  • Aufstellung Ihrer Einkommenseinbußen bei vermieteten Gebäuden für einen Zeitraum von sechs Monaten

Diese Unterlagen sollten von Ihnen hochgeladen werden:

  • Nachweis für die Schäden, Schadensgutachten oder Dokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)
  • Nachweis der Einkommenseinbußen
  • Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde
  • Vollmacht oder Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Spendenbescheinigung
  • Bescheinigung über die Soforthilfe
Alle Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG), unter: https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen

 

Service-Hotline des Landes NRW: 0211 / 4684-4994

Montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr erreichbar.

 

Die Förderrichtlinie und den Leitfaden unter: https://www.mhkbg.nrw/wiederaufbau/wiederaufbau-finanzielles