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Der AWB des Kreises Ahrweiler setzt Abfallgebühren in den stark betroffenen Gebieten aus

Ahrweiler – Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises (AWB) wird die zum 1. September regulär fälligen Abfallgebühren in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten nicht einziehen, um die von der Flutkatastrophe Betroffenen finanziell zu entlasten. Die nächste Hauptfälligkeit ist somit der 1. März 2022.

Zu diesem Datum müssen dann auch die ausgesetzten Gebühren vom 1. September eingezogen werde. Diesen Beschluss hat der Werksausschuss in seiner Sitzung am 12. August einstimmig getroffen.

Die jährliche Fälligkeitsanzeige für Kunden, die Gebühren überweisen, wird diesmal nicht versendet. Rückfragen beantwortet der AWB unter 02641/ 975 -222 und -444.