Euskirchen – Infolge des Hochwassers sind in vielen Gebäuden auch Arbeiten an der Bausubstanz erforderlich geworden. Wenn tragende Bauteile entfernt werden, können derartige Arbeiten zu erheblichen Gefahren für die betroffenen Gebäude und die sich darin befindlichen Menschen führen.
Zudem können bestehende Baugenehmigungen und die damit verbundenen Nutzungen durch statische Veränderungen oder Veränderungen im Brandschutz ihre Gültigkeit verlieren, was auch den Versicherungsschutz betreffen kann.
Daher empfiehlt die Stadt Euskirchen dringend, bei baulichen Veränderungen Sachverständige, Architekten, Bauingenieure oder Statiker hinzuzuziehen. Auch die Bauaufsicht der Stadt Euskirchen kann hierzu kontaktiert werden.