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Sofort-Hilfen bei historischen Gebäuden in Euskirchen

Euskirchen – Neben der Kernstadt Euskirchen sind auch die an den Bächen und Flüssen gelegenen Dörfer vom Hochwasser leider stark getroffen worden. Viele historische Häuser sind durch die Flut beschädigt. Für alle betroffenen Eigentümer stehen Soforthilfen, Hilfestellungen sowie Informationen zum Umgang mit den betroffenen Denkmälern hier bereit:

Eine Sofort-Hilfe für den Wiederaufbau denkmalgeschützter Gebäude kann sofort beantragt werden: Hierzu sollen sich Betroffene -nach Rücksprache mit der Unteren Denkmalbehörde- per E-Mail an die Obere Denkmalbehörde der Bezirksregierung Köln unter folgender E-Mail-Adresse melden: denkmalpflege@bezreg-koeln.nrw.de

Auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat ein Hochwasser-Nothilfeprogramm aufgelegt, um geschädigte Denkmale zu retten. Die „kleinen Nothilfen“ werden sehr unbürokratisch in einem schnellen und einfachen Verfahren gegeben. Alle aktuellen Informationen und den Kurzantrag zum Download finden Sie in der Anlage und auf www.denkmalschutz.de/hochwasser-sofortfoerderung

Über das Denkmalförderprogramm des Landes NRW 2022, ist es möglich einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zum Erhalt und zur Pflege von Baudenkmälern über das jährlich ausgerufene Denkmalförderprogramm des Landes zu erhalten. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/denkmalschutz/denkmalfoerderung

Um die historische Bausubstanz zu erhalten, hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) auf sei­ner Homepage Hinweise zur Trocknung, Freilegung und dem Erhalt von Fachwerk veröffentlicht. Unter folgendem Link finden Sie neben weiterführenden Informationen hierzu, auch Formulare und Hinweise zu möglichen Förderungen: https://denkmalpflege.lvr.de/de/neues_aus_dem_amt/hochwasser_2021_.html

Um auch Eigentümerinnen und Eigentümer oder auch Vereine nicht denkmalgeschützter Objekte finanziell zu entlasten, ist es möglich, eine Förderung über das Dorferneuerungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantragen. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:

https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/dorferneuerung

Für eine erste Einschätzung von geplanten Maßnahmen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Euskirchen zur Verfügung. Ein pragmatischer und unbürokratischer Umgang bei der Betreuung und Beratung denkmalrelevanter Maßnahmen wird Ihnen zugesichert. Allen Verantwortlichen ist es wichtig, bei den Genehmigungen eine schnelle, passende und tragbare Lösung zu finden. Ansprechpartnerinnen der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Euskirchen sind:

Dipl. Ing. Corinna Relles, Tel 02251-14-442 , crelles@euskirchen.de

Dipl. Ing. Regine Borschdorf, Tel 02251-14-442 , rborschdorf@euskirchen.de