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Anmelde-Verfahren für Betreuungs-Plätze bei der Stadt Eschweiler in Kindertages-Einrichtungen

Eschweiler – Bedauerlicherweise sind aufgrund des Hochwassers insgesamt sechs Kindertageseinrichtungen in Eschweiler beschädigt worden und zum Teil auf unbestimmte Zeit nicht mehr nutzbar. Betroffen sind folgende Träger und Einrichtungen:

BKJ Auf dem Driesch in Weisweiler
BKJ Familienzentrum Jahnstraße in Stadtmitte
BKJ Dechant-Kirschbaum-Straße in Eschweiler-West
Christlicher Kindergartenverein e.V. Kinderburg in Stadtmitte
St. Antonius Hospital gGmbH in Stadtmitte
AWO KiSA gUG Familienzentrum in Eschweiler-West

Mit den betroffenen Trägern ist die Stadt Eschweiler im regelmäßigen Austausch, um die Betreuungsplätze u.a. auf andere Kindertageseinrichtungen zu verteilen. Die Solidarität unter allen Trägern von Kindertageseinrichtungen in Eschweiler ist sehr groß, um gute Lösungen zur Betreuung der betreffenden Kinder und Familien zu finden. Darüber hinaus haben verschiedene soziale Institutionen in Eschweiler ihre Unterstützung zugesagt. Über die Homepage der Stadt (www.eschweiler.de) wird über die weitere Entwicklung informiert.
Mit den betroffenen Familien nehmen die Träger zurzeit Kontakt auf, um die alternativen Betreuungsplätze abzustimmen.
Für weitere Fragen steht die Mitarbeiterin des Jugendamtes, Frau Anita Cornetz, unter folgender Telefonnummer: 02403-71370 oder per email: anita.cornetz@eschweiler.de, zur Verfügung.

Neues Anmeldeverfahren

Die Stadt Eschweiler beginnt in Kürze mit dem Anmeldeverfahren für Kinderbetreuungsplätze.
Für Eltern, die ihr Kind zum 01.08.2022 in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreuen lassen möchten, steht das Online-Anmeldeportal der Stadt Eschweiler „KIVAN“ (https://eschweiler.meinkitaplatz.de) ab dem 01.08.2021 zur Verfügung. Die Anmeldung kann bequem von zu Hause und unterwegs über PC, Tablet bzw. Smartphone erfolgen.

Die Online-Anmeldung über „KIVAN“ ist zwingend erforderlich, um den Bedarf eines Betreuungsplatzes anzuzeigen. Das Portal bietet die Möglichkeit bis zu drei Wunscheinrichtungen im Stadtgebiet auszuwählen.

Die Portraits der Einzelnen Kitas, die die wichtigsten Informationen über die einzelnen Einrichtungen im KIVAN-Portal zusammengefasst darstellen, verschaffen einen guten ersten Eindruck und erleichtern die Entscheidung, welche Kita für das Kind in Frage käme. Parallel besteht die Möglichkeit, Wunscheinrichtungen vor Ort nach Absprache mit der jeweiligen Leitung der Kindertageseinrichtung zu besichtigen bzw. Beratungsgespräche zu führen.

Eltern die in der Vergangenheit bereits eine Bedarfsmeldung auf dem Portal eingereicht haben, müssen keine neue Bedarfsmeldung abgeben. Bei der Vormerkung durch das Online-Verfahren ist nicht ausschlaggebend, wann die Eltern ihr Kind anmelden. Das Anmeldeportal ist zunächst bis zum 30.09.2021 geöffnet.

Sollten Eltern über keinen Internetzugang verfügen, hilft der zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Eschweiler, Herr Noel Burlet, unter der Telefonnummer: 02403-71395 oder per email: noel.burlet@eschweiler.degerne weiter.

Eine Platzzusage kann erst nach Ablauf des kompletten Anmeldeverfahrens, voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2022, erfolgen.

Darüber hinaus besteht für Eltern die Möglichkeit ihr Kind im Rahmen von Kindertagespflege betreuen zu lassen. Die Kindertagespflege ist ein familienähnliches Betreuungsangebot und besonders für Kinder unter drei Jahren geeignet. Bei Fragen oder weiteren Informationen zur Kindertagespflege, wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachberatung beim Jugendamt der Stadt Eschweiler. Folgende Mitarbeiterinnen geben gerne Auskunft:

Frau Beate von der Heiden, Tel: 02403-71396, email: beate.vonderheiden@eschweiler.de
Frau Latifa Laghribi, Tel.: 02403-71323, email: latifa.laghribi@eschweiler.de
Frau Ronja Reichert, Tel.: 02403-71708, email: ronja.reichert@eschweiler.de

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten beitragspflichtig ist. Der Beitrag wird auf der Grundlage von Einkommensstufen, die anhand des Jahresgesamtbruttoeinkommens berechnet werden, ermittelt. Die genauen Einkommensstufen sind aus der Satzung, die auf der Städt. Homepage (www.eschweiler.de) zu finden ist, zu entnehmen.

Für Kinder die bis zum 30.09. eines jeden Jahres das dritte Lebensjahr erreicht haben, wird bei der Stadt Eschweiler seit dem 01.08.2020 kein Beitrag mehr erhoben.