Kategorien
News

Wichtige Hinweise für Landwirte und Landwirtinnen im Kreis Euskirchen

Euskirchen – Die Unwetter der vergangenen Tage haben auch zahlreiche Vertragsnaturschutzflächen im Kreis Euskirchen unter Wasser gesetzt und zu erheblichen Schäden geführt.

Grundsätzlich können Fälle von höherer Gewalt wie beispielsweise Überschwemmungen durch Unwetter durch die Untere Naturschutzbehörde anerkannt werden, wenn in deren Folge bestimmte Verpflichtungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes nicht mehr eingehalten werden können.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation möchten wir alle betroffenen Landwirte und Landwirtinnen darauf hinweisen, dass in solchen Fällen höherer Gewalt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen schriftlich innerhalb von 15 Arbeitstagen mit entsprechenden Nachweisen darüber zu informieren ist, dass aufgrund der Unwetterfolgen Auflagen im Vertragsnaturschutz nicht eingehalten werden können.

Für den Zeitraum der höheren Gewalt, in diesem Fall das Verpflichtungsjahr 2021, kann unter Umständen keine Auszahlung der Prämie erfolgen.

Gerne begutachten wir vorab zusammen mit Ihnen die betreffenden Flächen und entscheiden gemeinsam vor Ort, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Flächen wieder herzurichten und wie im Hinblick auf die Prämiengewährung im Vertragsnaturschutz zu verfahren ist.

Hierzu können Sie sich telefonisch Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:30 Uhr unter folgenden Rufnummern mit der Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung setzen:

Frau Kiefer – 02251/15 567

Frau Blindert – 02251/15 813 oder

Herr Oeliger – 02251/15 583.

Gerne sind wir auch per Email für Sie da:

daniela.kiefer@kreis-euskirchen.de

katja.blindert@kreis-euskirchen.de

alex.oeliger@kreis-euskirchen.de

Alternativ können Sie sich bei der Biologischen Station des Kreises Euskirchen e. V. in Nettersheim per Email über info@biostationeuskirchen.de melden.