Region/Koblenz/Mainz/ Ludwigshafen/Trier – Der verstärkte Ausbau erneuerbarer Energien ist aus Sicht der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern eine wichtige Säule für eine wirtschaftsverträgliche Energie- und Klimapolitik, die geprägt sein sollte von Anreizen, einer schlanken Bürokratie und Planungssicherheit. „Die rheinland-pfälzische Wirtschaft investiert bereits seit Jahren in den Umwelt- und Klimaschutz, eine Installationspflicht von vermeintlich rentablen Solaranlagen ist dabei nicht zielführend“, so Arne Rössel, Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz.
Der entsprechende Gesetzesentwurf des sogenannten „Solargesetzes“ von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP sieht ab 1. Januar 2023 in Rheinland-Pfalz eine Installationspflicht von Solaranlagen auf gewerblichen Neubauten und Parkplatzflächen vor. Die vorgesehene Installationspflicht könnte sich nachteilig auf die mittelfristigen Investitions- und Expansionspläne vieler rheinland-pfälzischer Unternehmen auswirken und die Standortattraktivität des Landes schmälern. Zudem entsteht mit dem Solargesetz weitere Bürokratie für die Unternehmen, da beispielsweise Befreiungen bei technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit grundsätzlich durch den Antragsteller nachgewiesen werden müssen. Kritisch sehen die IHKs auch, dass die Bestimmungen mit einer weitreichenden sogenannten „Verordnungsermächtigung“ unter Umgehung eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens technisch noch verschärft werden können.
„Wirtschaftlich rentable Photovoltaik-Anlagen werden von der überbordenden Bürokratie und nicht von der Investitionsbereitschaft der Unternehmerinnen und Unternehmern ausgebremst. Wir erhalten regelmäßig Anfragen von Betrieben, die in Photovoltaik investieren wollen, aber von den zahlreichen Auflagen abgeschreckt werden. Beispiele hierfür sind etwa das Marktstammdatenregister, Redispatch 2.0 und die Eigenstromversorgung. Hier besteht aus Sicht der IHKs großer Handlungsbedarf“, so Rössel.