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„Inzidenzstufe 0“ auch in der StädteRegion Aachen ab dem heutigen Freitag, 09. Juli

StädteRegion Aachen – In der StädteRegion Aachen gilt ab heute die in der neuen Coronaschutzverordnung NRW neu eingeführte „Inzidenzstufe 0“. Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 4 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 6.

Ab heute, 9. Juli, gilt eine angepasste Coronaschutzverordnung. Neu ist die „Inzidenzstufe 0“, die in Kreisen oder kreisfreien Städten greift, in denen seit mindestens fünf Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 10 unterschritten ist. Das ist in Stadt und StädteRegion Aachen nach den relevanten Daten des RKI ohne Unterbrechung seit dem 23. Juni 2021 der Fall. Einige der neuen Lockerungen greifen auch erst dann, wenn ebenfalls für das Land NRW die Inzidenzstufe 0 (auch hier seit mindestens fünf Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 10 unterschritten) gilt. Das ist ebenfalls gegeben.

Damit greifen ab heute viele weitere Lockerungen. Im Einzelnen sind das für die Stufe 0 (Sieben-Tage-Inzidenz 0-10)

Kontaktbeschränkungen    

  • Keine Beschränkungen
  • Mindestabstände als Empfehlung

Außerschulische Bildung

  • Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen

Kinder-/ Jugendarbeit         

  • Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des Angebots, ansonsten keine Einschränkungen mehr

Kultur

  • Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen
  • Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich
  • Besuch von Museen usw. ohne Einschränkungen (Tragen einer Maske wird weiterhin empfohlen)
  • Musikfestivals etc. schon vor dem 27.08. zulässig

Sport 

  • Sportausübung ohne Beschränkungen
  • Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.
  • Bis 5.000 Zuschauer außen ohne weitere Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität.
  • Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich

Freizeit          

  • Keine Beschränkungen, Kontaktnachverfolgung aufgehoben (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)
  • Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test

Einzelhandel 

  • Wegfall der flächenmäßigen Begrenzungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)
  • Maskenpflicht bleibt bestehen

Messen/ Märkte       

  • Keine Beschränkungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)

Tagungen/ Kongresse        

  • Keine Beschränkungen

Private Veranstaltungen     

  • Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden.

Partys

  • Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen.

Große Festveranstaltungen           

  • Mit Test erlaubt (wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt)

Gastronomie

  • Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen Tischen. Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt) oder Maske.

Beherbergung/ Tourismus 

  • Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10

    Da bei den niedrigen Zahlen schon kleinere Ausbrüche einen relevanten Effekt auf die Inzidenzen haben, hat das Land geregelt, dass eine automatische Hochstufung in die Inzidenzstufe 1 (mit allen bis gestern gültigen Regelungen) erst vorgenommen wird, wenn der Wert einer Sieben-Tages-Inzidenz von 10 wieder acht Tage hintereinander überschritten wird.

    Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 5. August. Die aktuellen Regelungen und die gesamte Verordnung findet man unter: https://www.land.nrw/corona