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Forderung nach Wegfall der Quadratmeter-Beschränkungen im Friseurhandwerk

Prüm – Der Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland fordert eindringlich das Bundesarbeitsministerium auf, die zusätzlichen Beschränkungen durch die Quadratmeterregelungen gem. § 2 Abs. 4 der Corona-ArbSchV, wie sie nach dem 2. Lockdown im Friseurhandwerk zusätzlich eingeführt wurden, vorzeitig, d. h. vor Ablauf der Arbeitsschutzverordnung aufzuheben, bzw. nicht weiter zu verlängern.

Die landesweite und die bundesweite Inzidenz lassen diese vorzeitige Rücknahme bzw. den Wegfall der Quadratmeterregelungen im Friseurhandwerk zu. Hintergrund dieser Forderung ist, dass nach dem 2. Lockdown zusätzlich zu den Abstandsregelungen von 1,5 m zwischen den Bedienplätzen auch noch eine Mindestfläche von 10 qm pro Person im Salon eingeführt wurde, so dass bei einem Kunden mindestens 20 qm Salonfläche vorhanden sein müssen, da der Friseur hierbei mitzählt. Das führte und führt auch noch aktuell zusätzlich zu enormen wirtschaftlichen Schieflagen, die nicht aufgefangen werden können. Bei einer weiteren Beibehaltung der Quadratmeterbeschränkungen werden Insolvenzen und Mitarbeiterentlassungen unvermeidbar sein.

Zum Infektionsschutz gegen das Covid19-Virus sind die Regelungen, wie sie bis zum 13.12.2020 galten, also nur die 1,5 m Abstand als Raumbeschränkung, völlig ausreichend, zumal die zusätzlichen seit Ausbruch der Pandemie ergriffenen Maßnahmen im Friseurhandwerk wirkten und wirken.

Das Friseurhandwerk war und ist kein Infektionstreiber der Pandemie!