Kategorien
News

Abfallgebühren in Schleiden steigen zum 1. Juli

Schleiden – Die Gebührenbescheide werden Anfang Juli an die Haushalte verteilt. „Leider lässt sich eine Anpassung der Gebühren zum 1. Juli 2021 nicht vermeiden“, sagt Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer der Stadt Schleiden, Marcel Wolter, der sich auch für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin stabile Gebührensätze gewünscht hätte. Diese Auffassung teilte auch der Schleidener Haupt- und Finanzausschuss, der sich in der gestrigen Sitzung mit dem Thema auseinandersetzte und die neue Gebührensatzung einstimmig durchwinkte.

Während die Bürgerinnen und Bürger in den letzten Jahren regelmäßig durch eine Gebührensenkung bei den Abfallgebühren, sowohl beim Restmüll als auch beim Biomüll profitierten, müssen die Gebührensätze zum 1. Juli 2021 nun angehoben werden. Die Gebührenanpassung resultiert in erster Linie aufgrund der steigenden Deponiegebühren beim Abfallwirtschaftszentrum des Kreises Euskirchen in Mechernich. Hinzukommt, dass die Gebührenrücklage bei den Abfallgebühren mittlerweile aufgezehrt ist. Somit können Unterdeckungen im Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung nicht mehr aufgefangen werden.

Die Gebührenüberschüsse aus den Jahren 2013 bis 2017 ermöglichten, die Gebührensätze in den letzten Jahren zu senken und zu halten. Die Gebührenabrechnung 2020 im Bereich der Abfallwirtschaft schließt jedoch mit einem hohen Defizit ab, weswegen die Anpassung zum 1. Juli 2021 zwingend erforderlich ist. Im Bereich der Restmüllentsorgung besteht eine Unterdeckung in Höhe von 95.793 Euro. „Ohne die Einrechnung Gebührenüberschüsse aus den Vorjahren würde die Unterdeckung sogar 180.787 Euro betragen“, so der Stadtkämmerer.

Die Restmüllgebühren werden im Schnitt ca. 30 Prozent angehoben. Bei den Biomüllgebühren werden die kleinen Biotonnen teurer, während die 240 Liter Biotonne sogar rund 5 Prozent günstiger wird.

Die Gebührenanpassung zum 1. Juli 2021 entspricht dabei dem kalkulierten Halbjahresgebührensatz, so dass mit Verteilung der Gebührenbescheide Anfang Juli eine Nachberechnung für das zweite Halbjahr erfolgt. „Die Gebührensätze wurden zum 1. Juli 2020 seit 2015 erstmals wieder angehoben“, so Wolter, allerdings befürchtet er, dass die jetzige Gebührenerhöhung nicht ausreichen wird.

Voraussichtlich werden zum 1. Januar 2022 die Leistungen für die Sammlung und den Transport jeglicher Abfallsorten aufgrund einer europaweiten Ausschreibung, die die neun Kommunen im Kreis Euskirchen gemeinsam durchgeführt haben, neu vergeben.  Hier ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, die wiederum von den Abfallgebühren aufgefangen werden müssen.

Weiterhin plant die Stadt Schleiden, die Eigenkompostierung und die Nutzung der Bioabfalltonne zu kontrollieren. Weitere Informationen hierzu werden voraussichtlich den Gebührenbescheiden beigefügt.

Übersicht der Gebührenerhöhung

Abfallbehälter aktuelle Jahresgebühr

bis 30.06.2021

neue Jahresgebühr

ab 01.07.2021

60 l Restmüll 65,00 € 84,00 €
80 l Restmüll 78,00 € 102,00 €
120 l Restmüll 105,00 € 137,00 €
240 l Restmüll 180,00 € 242,00 €
1.100 l Restmüll 850,00 € 1.247,00 €
 
60 l Biomüll 33,00 € 50,00 €
120 l Biomüll 63,00 € 70,00 €
240 l Biomüll 115,00 € 109,00 €