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IHK Aachen informiert am Mittwoch, 16. Juni über Mehrwertsteuer-Digitalpaket in kostenfreiem Webinar

Aachen – Am Donnerstag, 1. Juli, tritt die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets europaweit in Kraft. Es regelt neben Fernverkäufen und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union insbesondere die steuerliche Erfassung und zolltechnische Abwicklung der Einfuhr von Waren mit geringem Wert (bis 150 Euro) aus Drittländern neu. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen informiert am Mittwoch, 16. Juni, von 10 bis 11:30 Uhr in einem kostenfreien Webinar über die damit verbundenen Änderungen.

Einige der Neurungen: Die Abgabe elektronischer Einfuhrzollanmeldungen wird für alle Waren Pflicht. Für Einfuhrsendungen bis 150 Euro wird eine sogenannte kleine Zollanmeldung mit reduzierter Datenerfassung ermöglicht. Die steuerliche Freigrenze für Waren in Höhe von 22 Euro entfällt. Künftig unterliegen somit alle Einfuhrsendungen bei der Zollanmeldung – unabhängig ihres Wertes – der Einfuhrumsatzsteuer. Stattdessen wird ein EU-weiter „Import One Stop Shop“ eingerichtet. All das und mehr wird die IHK Aachen in dem Webinar am 16. Juni thematisieren. Weitere Informationen und Anmeldung: www.aachen.ihk.de/digitalpaket.