Kategorien
Top-Events

Villa Musica zu Gast in der Propstei Buchholz

Niederzissen/Brohltal – Klassik endlich wieder hautnah erleben: am Sonntag, 20. Juni 2021, um 17.00 Uhr gastieren hochkarätige Musiker der Stiftung Villa Musica in der Propstei Buchholz. Das Malion Quartett, bestehend aus vier leidenschaftlichen Kammermusikern, welche Preisträger nationaler und internationaler Wettbewerbe sind, lässt bekannte Werke in den historischen Gemäuern der ehemaligen Propsteikirche erklingen und garantiert einen unvergesslichen Abend höchsten Klassikgenusses. Auf dem Programm stehen einige der schönsten Streichquartette aus Klassik und Romantik von Debussy (g-Moll, op.10), Widmann (1. Streichquartett) sowie Beethoven (Cavatina und Große Fuge, op. 130/133).

Villa Musica Rheinland-Pfalz ist die Eliteförderung in der Kammermusik. Die rheinland-pfälzische Landesstiftung mit Beteiligung des SWR fördert herausragende junge Musikerinnen und Musiker, veranstaltet mehr als 140 Konzerte im Jahr und vieles mehr. Am 11. November 1986 wurde in Mainz die Stiftung Villa Musica gegründet – von der Landesregierung in Kooperation mit dem damaligen Südwestfunk. Über 30 Jahre später ist die Stiftung erfolgreicher denn je – mit ihrer Form der Nachwuchsförderung und ihrem flächendeckenden Musikprogramm für Rheinland- Pfalz. Der Südwestrundfunk ist immer noch Mitträger, nach wie vor lockt Villa Musica Klassikstars an den Rhein, um mit dem Spitzennachwuchs zu arbeiten.

Eintrittskarten sind unter verbindlicher Reservierung zum Preis von 18 Euro (Kinder unter 18 Jahren 9,00 €) bei der Tourist-Information Vulkanregion Laacher See (0 26 36 / 1 94 33; info@vulkanregion-laacher-see.de) und bei Villa Musica in Mainz (06131/9251800; www.villamusica.de) erhältlich (begrenzte Besucherzahl). Da das Konzert unter Einhaltung der aktuell vorgegebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen stattfindet, muss von jedem Gast ein negativer Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Std.), ein Beweis der vollständigen Impfung (2. Impfung muss mind. 14 Tage zurückliegen) oder ein Genesenen-Nachweis (negatives Ergebnis eines PCR-Tests, der mind. 28 Tage und höchsten 6 Monate zurückliegt) vorgelegt werden.