Kategorien
News

Über 690 Millionen Euro – Hoch: „Wir stärken die Krankenhaus-Infrastruktur in der Pandemie“

Region/Mainz – Im Rahmen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes wurden seit März 2020 über 690 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz ausgezahlt. Damit wurde die Liquidität der Einrichtungen in der Corona-Pandemie erhalten und Erlösausfälle vermieden. Rheinland-Pfalz hatte sich immer wieder auf der Bundesebene für eine Verlängerung und Modifizierung der Verfahren eingesetzt.

„Rheinland-Pfalz war seit Beginn der Pandemie der starke Partner an der Seite der Krankenhäuser. Die Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität, Leistungsfähigkeit und Liquidität der Krankenhäuser, um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, ist eines meiner gesundheitspolitischen Ziele. Mit den Ausgleichszahlungen stärken wir die Krankenhaus-Infrastruktur in Rheinland-Pfalz in der Corona-Pandemie“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch.

„Ich bin sehr froh, dass es uns in Rheinland-Pfalz gelungen ist, hier sehr schnell ein Verfahren zu schaffen, dass zur Liquiditätssicherung der Krankenhäuser erheblich beigetragen hat. Dies gelang in konstruktiver Zusammenarbeit mit der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch. „Wir konnten auf diese Weise als eines der ersten Bundesländer bereits am 9. April 2020 knapp 107 Millionen Euro als Abschlagszahlung an die Krankenhäuser zur Auszahlung veranlassen. Das Verfahren lief insgesamt sehr gut, was mich außerordentlich freut.“

Als Ausgleich für die Einnahmenausfälle durch Aussetzung oder Verschiebung planbarer Leistungen zur Erhöhung der Bettenkapazitäten für die Versorgung von Corona-Patientinnen und Patienten konnten im Rahmen des ersten Ausgleichzahlungsverfahrens von März bis September 2020 insgesamt rund 467 Millionen Euro an 85 Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz gezahlt werden, so der Minister. Das Land stellte den Krankenhäusern darüber hinaus kostenlos invasive Beatmungsgeräte aus Beschaffungen des Landes zur Verfügung und hat die Krankenhäuser bei der eigenen Beschaffung erforderlicher Gerätschaften unterstützt.

Im Rahmen des zweiten Ausgleichszahlungsverfahrens ab dem 18. November 2020 sind nach aktuellem Stand Abschläge in Höhe von rund 223 Millionen Euro an die berechtigten Krankenhäuser gezahlt worden. Die Abschläge werden an Einrichtungen gezahlt, die sich aus den Auswertungen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ergeben. Hierbei fließen Daten des Robert-Koch-Instituts und die aktuellen Inzidenzwerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten ein.

Aktuell hat das Bundeministerium für Gesundheit den Ländern einen Verordnungsentwurf vorgelegt, mit dem das Ausgleichszahlungsverfahren nach derzeitigem Stand letztmalig bis zum 15. Juni 2021 verlängert werden soll. Da sich die Lage in den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern in den letzten Wochen sukzessive entspannt und sowohl die Infektionszahlen sinken als auch die Zahl der hospitalisierten COVID-19 Fälle aktuell unter 300 gesunken sei, konnte auch die landesweit notwendige Einschränkung des Regelbetriebs in den Krankenhäusern durch das Ministerium inzwischen aufgehoben werden.

„Die Krankenhäuser müssen weiterhin jederzeit darauf vorbereitet sein, einen möglichen stärkeren Anstieg der COVID-19-Erkrankungen aufzufangen und insbesondere intensivpflichtige COVID-19-Patienten unmittelbar behandeln zu können“, betonte Gesundheitsminister Hoch.

Gemäß der aktuell geltenden 22. Corona-Bekämpfungsverordnung ist sicherzustellen, dass Intensivbehandlungsbetten mit Beatmungsmöglichkeit im jeweils notwendigen Umfang, mindestens jedoch 20 Prozent der jeweiligen Kapazitäten einschließlich des für die Versorgung und Behandlung notwendigen Personals, jederzeit für die Versorgung und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung vorgehalten werden. Im erforderlichen Fall sind innerhalb von 72 Stunden weitere Intensivbehandlungsbetten mit Beatmungsmöglichkeit einschließlich des für die Versorgung und Behandlung notwendigen Personals für die Versorgung und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung zu organisieren und vorzuhalten.