StädteRegion Aachen – In der StädteRegion liegt die Sieben-Tage-Inzidenz am heutigen Freitag am fünften Werktag in Folge unter 50. Aktuell gelten in der StädteRegion Aachen noch die Regelungen der Stufe 3 (Inzidenz 100 – 50,1). Da die Inzidenz mit dem heutigen Tag an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen jeweils unter 50 lag, greifen ab Sonntag, 06. Juni weitere Lockerungen gemäß Stufe 2 (Inzidenz 50 – 35,1).
Die Regelungen der Stufe 2 und 3 in der Übersicht:
Stufe 2 Inzidenz 50-35,1 |
Stufe 3 Inzidenz 100-50,1 |
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Kontakt-beschränkungen | Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten |
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten |
Außerschulische Bildung | Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 20 Personen mit Test |
Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen |
Angebote der Kinder-/ Jugendarbeit | Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test auch innen ohne Maske |
Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test Ferienangebote und Ferienreisen mit Test |
Kultur | Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten Museen usw. ohne Termin |
Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente |
Sport | Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan |
Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung |
Freizeit | Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung, wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung, wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test |
Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test Freibäder für Sportbetrieb mit Test Ausflugsfahrten mit Schiffen (nur Nutzung der Außenbereiche) und Test |
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist | Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm | Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm |
Messen/Märkte | Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig | Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept |
Tagungen/
Kongresse |
Außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test | — |
Private Veranstaltungen (ohne Partys) | Außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test |
— |
Partys | — | — |
Große Fest-veranstaltungen | — | — |
Gastronomie | Außengastronomie ohne Test Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test) |
Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht Wegfall Umkreis-Verzehrverbot |
Beherbergung/ Tourismus |
Stufe 3 plus volle gastronomische Versorgung für private Gäste | „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen |
In der StädteRegion liegt die Sieben-Tage-Inzidenz am heutigen Freitag erstmals unter dem Wert von 35
Vorausgesetzt, die Inzidenz bliebe bis kommenden Mittwoch, 9. Juni, unter 35,1, dann würden ab Freitag, 11. Juni, vorbehaltlich einer dementsprechenden Feststellung des Landes NRW weitere Lockerungen eintreten.
Hierüber wird zeitnah berichtet.
Alle Informationen rund um die Coronaschutzverordnung NRW gibt es unter: www.land.nrw/corona