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Ab Sonntag, 06. Juni weitere Lockerungen in der StädteRegion Aachen

StädteRegion Aachen – In der StädteRegion liegt die Sieben-Tage-Inzidenz am heutigen Freitag am fünften Werktag in Folge unter 50. Aktuell gelten in der StädteRegion Aachen noch die Regelungen der Stufe 3 (Inzidenz 100 – 50,1). Da die Inzidenz mit dem heutigen Tag an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen jeweils unter 50 lag, greifen ab Sonntag, 06. Juni weitere Lockerungen gemäß Stufe 2 (Inzidenz 50 – 35,1).

Die Regelungen der Stufe 2 und 3 in der Übersicht:

  Stufe 2
Inzidenz 50-35,1
Stufe 3
Inzidenz 100-50,1
Kontakt-beschränkungen Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten;
außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten
Außerschulische Bildung Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 20 Personen mit Test
Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen
Angebote der Kinder-/ Jugendarbeit Gruppenangebote
innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
auch innen ohne Maske
Gruppenangebote
innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
Ferienangebote und Ferienreisen mit Test
Kultur Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
Museen usw. ohne Termin
Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster
Konzerte innen,
Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente
Sport Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan
Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test
Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung
Freizeit Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung,
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung,
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test
Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test
Freibäder für Sportbetrieb mit Test
Ausflugsfahrten mit Schiffen (nur Nutzung der Außenbereiche) und Test
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm
Messen/Märkte Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept
Tagungen/

Kongresse

Außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test
Private Veranstaltungen (ohne Partys) Außen bis zu 100,
innen bis zu 50 Gäste mit Test
Partys
Große Fest-veranstaltungen
Gastronomie Außengastronomie ohne Test
Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht
Wegfall Umkreis-Verzehrverbot
Beherbergung/
Tourismus
Stufe 3 plus volle gastronomische Versorgung für private Gäste „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test
Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test
Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen

In der StädteRegion liegt die Sieben-Tage-Inzidenz am heutigen Freitag erstmals unter dem Wert von 35

Vorausgesetzt, die Inzidenz bliebe bis kommenden Mittwoch, 9. Juni, unter 35,1, dann würden ab Freitag, 11. Juni, vorbehaltlich einer dementsprechenden Feststellung des Landes NRW weitere Lockerungen eintreten.

Hierüber wird zeitnah berichtet.

Alle Informationen rund um die Coronaschutzverordnung NRW gibt es unter: www.land.nrw/corona