Kategorien
News

Rückgang der 7-Tage-Inzidenz im Eifelkreis: Lockerungen für Gastronomie, Sport, Freizeit und Kultur

Bitburg – Da der Eifelkreis Bitburg-Prüm laut RKI mit dem heutigen Mittwoch an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz von 50 unterschreiten wird, gelten für Gastronomie, Sport, Freizeit und Kultur ab Freitag, den 28. Mai 2021, 0:00 Uhr folgende Lockerungen im Sinne der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz:

  • Gastronomische Einrichtungen dürfen wieder im Innenbereich öffnen, wobei die Regelungen zur Außengastronomie (Test, Maske, Abstand) Anwendung finden. Hochzeiten, Kommunionen, Geburtstage und ähnliche Veranstaltungen in der Gastronomie sind jedoch weiterhin untersagt. Dies gilt auch, wenn ausschließlich getestete Personen anwesend sind.
  • Die Ausübung von Amateur- und Freizeitsport ist zusätzlich im Freien in Gruppen bis max. 10 Personen plus Trainerin oder Trainer zulässig.
  • Spielhallen, Spielbanken, Wertvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen dürfen wieder öffnen. Es gelten die Testpflicht, das Abstandsgebot, die Maskenpflicht – die für Gäste am Platz entfällt – und die Pflicht zur Kontakterfassung. Darüber hinaus ist eine Vorausbuchung erforderlich.
  • Der Musik- und Kunstunterricht sowie der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur sind in kleinen Gruppen bis zu 10 Personen plus einer Lehrperson/leitenden Person im Freien zulässig. Hierbei gilt während des gesamten Probenbetriebs das Abstandsgebot.
  • Der Betrieb von öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen auch im Innenbereich ist wieder zulässig. Die bisher geltenden Regelungen bzgl. Zuschauerzahl und Schutzmaßnahmen etc. gelten entsprechend.

Der genaue Wortlaut der 21. CoBeLVO vom 21.05.2021 ist einsehbar unter: https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/21._CoBeLVO.pdf