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Der OSD und VED der Stadt Aachen verzeichnet eine Vielzahl von Einsätzen

Aachen – Einheitliche Regelungen des Bundes lassen den Kolleg*innen des Ordnungsamts keine Zeit zum durchatmen. Die derzeitige Lage, das dynamische Infektionsgeschehen und die zwischenzeitlich in Kraft getretene Bundes-Notbremse beschert den Bürger*innen weiterhin erhebliche Einschränkungen im beruflichen und persönlichen Alltag.

Kontrollen des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes

Weiterhin weist das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Ordnungsbehörden an, die geltenden Maßnahmen zum Schutz der gesamten Bevölkerung konsequent umzusetzen. Nur auf diesem Wege kann es gelingen, das Infektionsgeschehen einzudämmen und die Corona-Pandemie gemeinsam zu überwinden.

Seit dem 24.April gelten die verschärften Regelungen der Bundes-Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch für die Stadt Aachen. Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) und der Vollzugs- und Ermittlungsdienst (VED) der Stadt Aachen, der die Vorgaben aus der Coronaschutzverordnung und dem Infektionsschutzgesetz überwacht und durchsetzt verzeichnet daher eine Vielzahl von Einsätzen. Auch die Hotline des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung stand vor allem am letzten Wochenende nicht still und ist zu Fragen rund um die rechtliche, dynamische Lage mit fast täglichen Änderungen weiterhin stark frequentiert.

Einsatzkräfte des OSD und des VED führten umfangreiche Kontrollen in Dienstleistungsbetrieben, Gaststätten und im Einzelhandel durch. Auch die Einhaltung der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen lag dabei im Fokus.

Aktuelle Einsatzlage in Aachen

Erfreulich ist, dass die meisten Aachener*innen die Regelungen zu den Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen einhalten. Dennoch verfolgt und ahndet der Fachbereich Sicherheit und Ordnung Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen konsequent.

Am vergangenen Wochenende hatte der OSD damit alle Hände voll zu tun. Bei einer Kontrolle des Bolzplatzes in Haaren wurde eine größere Personengruppe bei einem Fußballspiel angetroffen, das durch die Kolleg*innen des OSD beendet wurde. Zudem verstießen mehrere Personengruppen im öffentlichen Raum gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen. Insgesamt lösten die Ordnungskräfte sechs Partys mit jeweils bis zu zehn Feiernden auf. Aber auch werktags fielen bei Kontrollen im öffentlichen Raum, insbesondere in den Parkanlagen, die Nichtbeachtung der Kontaktbeschränkungen auf. Neben der Auflösung der Zusammenkünfte, leitete die Stadt gegen alle Beteiligten Bußgeldverfahren ein.

Am Mittwochabend feierten sieben Personen in einem Lokal in der Aachener Innenstadt eine Party, obwohl der Betrieb von Gaststätten weiterhin verboten ist. Die Einsatzkräfte beendeten die Veranstaltung. Auch in diesem Fall kommen auf den Betreiber und die teilnehmenden Gäste empfindliche Bußgelder zu.

Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen

Bei allem Verständnis für die Belastungen durch die andauernde Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen setzt sich der Fachbereich Sicherheit und Ordnung weiterhin dafür ein, die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen und Reduzierung der Kontakte mit dem Ziel der Pandemie-Bewältigung sicherzustellen.

Für Grundsatzfragen rund um die rechtlichen Bestimmungen und geltenden Corona-Maßnahmen steht das Team unter der Corona-Hotline 0241/432-2800 oder per E-Mail unter ordnungsamt.akut.info@mail.aachen.de zur Verfügung.