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In der StädteRegion Aachen gilt ab heute die „Test-Option“

StädteRegion Aachen, 29.03.2021 – Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100 bedeutet das grundsätzlich, dass alle zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden. Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW auch für die StädteRegion Aachen die so genannte „Corona-Notbremse“ nach § 16 der neuen Coronaschutzverordnung gezogen.

Die betroffenen Kommunen, also auch die StädteRegion Aachen, konnten nun in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zwischen zwei Varianten entscheiden:

  1. strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffnungen oder
  2. „Test-Option“. Bei der „Test-Option“ können diese Öffnungen (wie Click and Meet, Museen, usw.) beibehalten werden – jedoch nur für Menschen mit tagesaktuellem bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttest.

Voraussetzung für die Nutzung der „Test-Option“ ist, dass ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen vorhanden ist. Das ist in der StädteRegion Aachen mit aktuell rund 200 Teststellen für die Bürgertestungen gegeben und wird laufend weiter ausgebaut.

Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben sich aus diesem Grund einstimmig dafür entschieden, von der „Test-Option“ Gebrauch zu machen. Die entsprechende Allgemeinverfügung dazu ist mit dem Land NRW abgestimmt worden und zwischenzeitlich in Kraft getreten. Darin wird angeordnet, dass anstatt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 Coronaschutzverordnung die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung abhängig ist.

Ab dem heutigen Montag, 29.03.2021, greift damit die „Test-Option“. Mit einem von einer zugelassenen Stelle bestätigten Schnell- oder Selbsttest, der tagesaktuell ist (nicht älter als 24 Stunden), können dadurch die bislang schon ermöglichten Lockerungen (Click and Meet in Geschäften, Museen, usw.) aufrechterhalten werden.

Es gelten darüber hinaus nach wie vor die bestehenden Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Besuchergrenze je Quadratmeter, Regelungen zur Nachverfolgbarkeit etc.

Das Land NRW hat zwischenzeitlich klargestellt, dass ein Test ab dem Grundschulalter für Kinder benötigt wird.

Wichtig: Ein zuhause ausgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend! Es muss sich um einen bestätigten Schnell- oder Selbsttest einer offiziellen Teststelle handeln. Wer eine fremde oder gefälschte Testbescheinigung verwendet, um Zugang zu einem Angebot zu erhalten, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße für jeden Einzelfall beträgt 1000 Euro.

Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!

Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen alle Menschen auf, auch unabhängig zur aktuellen „Test-Option“ die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche, bei Bedarf und vorhandenen Testkapazitäten auch öfter, Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten.

Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest

Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt.

Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positive getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.

Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen
Nordrhein-Westfalen, die Niederlande und Belgien raten weiterhin nachdrücklich davon ab, ins Ausland zu reisen, wenn es nicht notwendig ist. Die Grenzen bleiben aber grundsätzlich geöffnet, der kleine Grenzverkehr ist weiterhin jederzeit möglich. Mit Blick auf die anstehenden Ferien und Osterfeiertage weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion noch einmal auf die aktualisierten Reise-Hinweise aller drei Länder hin, die die Euregio Maas-Rhein in einer Übersicht zusammengestellt hat: https://euregio-mr.info/de/ueber-uns/formular-zu-ein-und-ausreise-fragen. Mithilfe eines einfach anzuwenden Formulars kann man dort die eigene Reise-Konstellation eingeben und erhält sofort die gültigen Regeln, Verbote und Empfehlungen angezeigt.

Als nicht notwendige Reisegründe gelten grundsätzlich Einkaufen/Shopping/Tanken, der Besuch von Freunden oder Verwandten nicht ersten Grades, Tourismus/Erholung sowie Wandern und Radfahren. In Belgien gilt überdies seit dem 27. Januar weiterhin bis zum 18. April ein ausdrückliches Verbot für nicht notwendige (freizeittouristische) Reisen. Das Königreich Belgien hat zu diesem Zweck rund um Ostern auch verstärkte Grenzkontrollen angekündigt.

Die StädteRegion Aachen bekommt zusätzlichen Impfstoff für Risikopatienten

Das Land NRW hat am Freitag (26.03.2021) kurzfristig mitgeteilt, dass der StädteRegion Aachen einmalig zusätzliche Dosen Impfstoff zur Verfügung gestellt werden. Die StädteRegion Aachen möchte diese zusätzlichen Impfdosen vorrangig Risikopatientinnen und -patienten zur Verfügung stellen. „Gerade diese besonders gefährdeten Gruppen, die seit Monaten Angst um ihr Leben haben, brauchen zu Beginn der dritten Welle unseren besonderen Schutz. Wir sind froh, dass wir nun endlich helfen dürfen“, so Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. „Ein einfaches Attest über die Zugehörigkeit zu einer Patientengruppe nach § 3 Absatz 1 Ziffer 2 der Impfverordnung reicht aus, eine konkrete Diagnose ist nicht erforderlich“, so Ziemons. Enge Kontaktpersonen sollen perspektivisch über die Hausärzte geimpft werden, zunächst kommt es darauf an, möglichst viele Risikopatienten zu schützen.

Eine Ausnahme stellen Eltern von schwerkranken Kindern dar, die zu jung sind, um geimpft zu werden (weil die Impfstoffe erst ab 16 Jahren zugelassen sind). Diese Eltern werden gebeten, sich über die Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de (oder postalisch: StädteRegion Aachen, KGS Impfbitten, 52090 Aachen) mit ihren Kontaktdaten und einem Attest des Kindes zu melden.

Auf der Seite der StädteRegion Aachen (www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte) werden in dieser Sofortmaßnahme daher vorübergehend nur Termine für Risikopatienten zu vereinbaren sein, die jetzt zusätzlich gebucht werden können.

Risikopatienten, die keinen Online-Termin mehr buchen können, wenn die Termine schon vergeben sind, können sich mit einer Mail an kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de mit Angabe ihres Attestes nach § 3 Absatz 1 Ziffer 2 der Impfverordnung auf eine Warteliste setzen lassen. Bei gebuchten Terminen, die nicht wahrgenommen werden, wird diese Warteliste dann sehr kurzfristig abgearbeitet. Risikopatienten, die auf dieser Liste stehen, werden mit dem Angebot eines sehr kurzfristigen Impftermins kontaktiert.

Ab dem 5. April werden dann voraussichtlich auch neue Termine für Berufsgruppen freigeschaltet werden.

Impfungen von Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind.

Ab dem 6. April 2021 wird landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet. Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, werden die Einladungen jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet, beginnend mit den 79-Jährigen. Alle Berechtigten in dieser Altersgruppe werden dazu noch in dieser Woche angeschrieben. Dabei wird immer auch die gemeinsame Buchung für Lebenspartner möglich sein, auch wenn diese jünger als 79 Jahre sind. Die ersten Impfungen werden ab dem 8. April 2021 ermöglicht.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.

Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.