Düren, 23.03.2021 – Ab heute gelten für den Einzelhandel neue Regeln. Es gibt keine Ausnahmen mehr für Buch-, Schreibwaren oder Blumenhändler. Auch in diesen Geschäften muss es nun eine Terminvereinbarung geben. Das Land NRW reagierte auf ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Pro 40 Quadratmeter darf ein Kunde ins Geschäft. Für das erweiterte Kerngebiet der Stadt Düren und Rölsdorf sowie Birkesdorf gilt nach wie vor die Regelung: ein Kunde pro 20 Quadratmeter. Das wird in diesem Gebiet aufgrund der hohen Inzidenz durch eine Allgemeinverfügung des Kreises Düren geregelt.
Das Angebot der kostenlosen Schnelltests, die der Kreis Düren nun jeden Sonntag in Düren und Jülich anbietet, wurde gestern von rund 800 Bürgern im Kreisgebiet wahrgenommen. 13 Schnelltests zeigten ein positives Ergebnis. Das geschulte Personal der Johanniter-Unifallhilfe, die die Nasenabstriche entnommen haben, nahm bei den positiv Getesteten einen PCR-Test vor.
Der Kreis Düren bietet die Schnelltests jeden Sonntag im Kreishaus in Düren (Bismarckstr. 16, Haupteingang) und in der Geschäftsstelle der Kreisverwaltung in Jülich (Düsseldorfer Str. 6) unter coronakonformen Bedingungen an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Weitere Testzentren für Bürgertests finden Sie auch in unserer Übersichtskarte unter: kreis-dueren.de/corona. Wichtig: Die Bürgertests sind nur für diejenigen gedacht, die keine Krankheitssymptome aufweisen. Sollten Sie Beschwerden haben, die auf eine Corona-Infektion hinweisen, rufen Sie bitte direkt Ihren Hausarzt an und klären das weitere Vorgehen, um potenzielle Ansteckungen zu vermeiden.
Rund 11,4 % (Erstimpfung) bzw. 5,2 % (Zweitimpfung) der Menschen im Kreis Düren konnten bisher geimpft werden. Laut Robert-Koch-Institut beträgt die Impfquote in Nordrhein-Westfalen 8,5 % (Erstimpfung) bzw. 3,7 % (Zweitimpfung).