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Neue Corona-Teststruktur-Verordnung schafft Planungs-Sicherheit für weitere Testzentren in StädteRegion Aachen

StädteRegion Aachen, 12.03.2021 – Auf Basis der
Bundestestverordnung hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium mit einer Landesverordnung den organisatorischen und rechtlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Teststruktur geschaffen. Die neue Corona-Teststrukturverordnung regelt, dass die Kreise und kreisfreien Städte den Aufbau der Angebotsstruktur und die Beauftragung weiterer Teststellen koordinieren. Dies können sowohl Apotheken, Zahnarztpraxen, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Tierarztpraxen, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter (z.B. Drogerien) sein, die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren.

Neben den bekannten Testzentren in Aachen

  • auf dem Bendplatz,
  • in der Blondelstrasse und
  • am Tivoli

gehen heute, Freitag 12.03.2021 folgende Testzentren in Betrieb:

  • Testzentrum am Aachener Waldfriedhof,
  • Vialife an der Rosenquelle in Aachen-Burtscheid,
  • Foyer der Dreifachsporthalle an der Jülicher Straße in Baesweiler,
  • Bockreiter-Zentrum auf dem Ferdinand-Schmetz-Platz 2 in Herzogenrath,
  • Ehemalige Hauptschule an der Walter-Scheibler-Straße in Monschau,
  • Evangelisches Gemeindezentrum in der Rosentalstraße 12 in Roetgen,
  • Ehemaliges Cafe „Sahneschnitte“ in der Rathausstraße 1 (Rathauspassage) in Stolberg,
  • Vialife „Campus Bardenberg“ in Würselen,
  • HBF Aachen auf dem Vorplatz,
  • BF Aachen Rothe-Erde,
  • HBF Eschweiler neben dem Reisebüro,
  • HBF Stolberg neben dem Kiosk Rhenaniastraße.Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Mit mobilen Testzentren in Bussen werden zusätzlich letzte „weiße Flecken“ versorgt. Diese starten am 18.03.2021.

Die Testverordnung des Bundes legt fest, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben, sich mindestens einmal pro Woche im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten testen lassen können. Bei einem positiven Testergebnis soll die Möglichkeit einer sofortigen PCR-Bestätigungstestung bestehen. Mindestens ist dies in Kooperation mit einer anderen ortsnahen

Teststelle sicherzustellen. Ziel muss der Eingang des PCR-Tests beim Labor spätestens am nächsten Werktag nach dem PoC-Test sein.

In der kommenden Woche werden weitere 17 Testzentren an den Start gehen, darunter auch zwei in Alsdorf: So eröffnet die Apotheke am Denkmalplatz ein Schnelltestzentrum im alten Möbelhaus am Denkmalplatz und die Glück-Auf-Apotheke, Bahnhofstraße 12 in Alsdorf, eröffnet ein Drive-Through-Testzentrum hinter der Apotheke.

Mit mobilen Testzentren in Bussen werden zusätzlich letzte „weiße Flecken“ versorgt. Diese starten am 18.03.2021. Eine vollständige Liste der Testzentren, die nächste Woche eröffnen, wird voraussichtlich schon am morgigen Freitag veröffentlicht.

Die Testverordnung des Bundes legt fest, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben, sich mindestens einmal pro Woche im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten testen lassen können. Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung. Die Kosten trägt der Bund. Um die Wirksamkeit der Testungen als Teil der Öffnungsstrategie immer zeitnah einschätzen zu können, müssen alle Teststellen dem Gesundheitsamt täglich die Zahl der vorgenommenen Tests melden. Die positiven Testergebnisse werden dem Gesundheitsamt namentlich genannt. So kann sichergestellt werden, dass Betroffene nach einem positiven Schnelltest auch einen PCR Bestätigungstest machen.

Mit Hilfe einer Software kann man künftig die nächstgelegene Teststelle finden, Termine vereinbaren und sein Ergebnis erfahren. Die Adresse der Internetseite wird noch bekannt gegeben. Bis dahin kann jede Bürgerin und jeder Bürger auch ohne Termin zum Schnelltestzentrum kommen.

Interessierte Anbieter, die die vom Ministerium festgelegten Mindeststandards erfüllen, können sich noch bis zum 19. März 2021 beim Gesundheitsamt melden. Bei Bedarf werden sie vom Gesundheitsamt beauftragt und können dann umgehend neben den schon existierenden, abrechnungsberechtigten Teststellen kostenlose Bürgertestungen durchführen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung.