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Kreissparkasse Ahrweiler wird Testaments-Vollstreckerin

Ahrweiler, 09.03.2021 – Die Kreissparkasse Ahrweiler hat vor Kurzem das neue Geschäftsfeld „Testamentsvollstreckung“ eingeführt. Seit dem 01. März 2021 können die Kunden der Kreissparkasse Ahrweiler sie nun als Testamentsvollstreckerin in ihrem Testament einsetzen und erhalten dazu eine hochwertige Beratung durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter der KSK.

Hierzu wurden zwei Mitarbeiter durch eine Weiterbildung ausreichend qualifiziert, um eine spezialisierte Beratung im Hinblick auf die Testamentsvollstreckung durchführen zu können. Martin Schüller, Vermögensberater im Beratungs-Center Remagen und Thorsten Breuer, stv. Bereichsleiter Privatkunden, haben ein Kompaktstudium an der European Business School (EBS) besucht und nach bestandener Prüfung den Titel „Testamentsvollstrecker (EBS)“ erworben.

In diesem Studium wurden sowohl theoretisches und rechtliches Fachwissen als auch wichtige Aspekte aus der Praxis vermittelt. Die Hauptthemen waren beispielsweise die Durchführung des Testamentsvollstreckeramtes, Grundsätze ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung, Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers sowie Vermögensverwaltung. Als Testamentsvollstreckerin trägt die KSK die Verantwortung für die komplette Abwicklung des Vermächtnisses über den Tod hinaus und garantiert, den letzten Willen des Betroffenen, unabhängig vom Interesse Einzelner, abzuwickeln.

„Inhalt dieser neuen Dienstleistung ist die Beratung sowie Durchführung von Testamentsvollstreckungen für Privatkunden. Ein Testament ist der erste Schritt, die Übertragung des Nachlasses zu regeln. Wir hoffen, dass wir damit einen Mehrwert für unsere Kunden schaffen können,“ betont der Vorstand der KSK und gratuliert den frisch gebackenen Testamentsvollstreckern zur erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung. Weitere Informationen und Details zur Vorgehensweise erhalten die Kunden bei ihren persönlichen Ansprechpartnern.