Kategorien
News

Neue Förderrunde für Selbstständige und Jugendliche ohne Ausbildungsplatz – Die Frist für Projektanmeldungen endet am 15. März 2021

Region/Mainz, 08.03.2021 – Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind weiterhin auch auf dem rheinland-pfälzischen Arbeitsmarkt spürbar. Mit gezielten Maßnahmen unterstützt das Land mit Mitteln der EU vor allen Dingen die Menschen, die die Krise besonders direkt trifft. Rheinland-Pfalz wird dabei europaweit zu den ersten Regionen gehören, die das Hilfsprogramm REACT-EU in die Umsetzung bringen.

Insgesamt waren im Februar 125.811 Menschen im Land arbeitslos gemeldet. Das sind 146 mehr als im Januar 2021 und 20.169 mehr als im Februar des vergangenen Jahres. Die Arbeitslosenquote betrug im vergangenen Monat 5,6 Prozent und damit 0,9 Prozentpunkte mehr als im Vorjahresmonat.

„Nachdem wir im Herbst unsere Arbeitsmarktinitiative #rechargeRLP erfolgreich gestartet und erste Maßnahmen zum Beispiel im Bereich der beruflichen Weiterbildung begonnen haben, hat das Arbeitsministerium nun ein weiteres Projektaufrufverfahren veröffentlicht. Mit dem neuen Maßnahmenbündel, welches aus Mitteln des Hilfsprogramms REACT-EU gefördert wird, nehmen wir die Menschen in den Blick, die besonders stark von der Krise betroffen sind“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Bei „REACT-EU“ handelt es sich um ein Hilfsprogramm, das von der Europäischen Union als Reaktion auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft aufgelegt wurde und unter anderem über den Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz umgesetzt wird. Interessierte Projektträger werden aktuell aufgerufen, Projektvorschläge für die Förderansätze „Beschäftigungscoach“, „Jump – Mit Zusatzqualifikation in die Ausbildung“, „ReStart – Coaching für Selbstständige und Kleinstunternehmer“ und „Förderung des digitalen Wandels in Bildung und Weiterbildung“ einzureichen.

Die Projekte können mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten aus Mitteln des Hilfsprogramms REACT-EU finanziert werden. Sie sollen zwischen dem 1. Mai und dem 30. September 2021 beginnen und können bis zum 31. Dezember 2022 gefördert werden. Die Frist für Projektanmeldungen endet am 15. März 2021.

„Als Landesregierung ist es uns ein wichtiges Anliegen, zielgerichtete Unterstützung anzubieten. Deshalb hat das Arbeitsministerium mit Arbeitsmarkpartnern und potenziellen Projektträgern im Februar in vier digitalen Veranstaltungen über die neuen Förderprogramme informiert“, sagte Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Weitere Informationen zum Aufruf und zu den Rahmenbedingungen der einzelnen Förderansätze sind unter www.esf.rlp.de abrufbar.