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Verrechnung der Kita-Elternbeiträge in Stolberg und Eschweiler

Eschweiler/Stolberg, 11.01.2021 – Bereits das Jahr 2020 hat aufgrund der Corona-Pandemie den Eltern von Kindern, die in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege sowie in Offenen Ganztagsangeboten betreut wurden, einiges abverlangt. Im Zuge des seit Mitte Dezember 2020 verordneten Lockdowns sind die KiTas/OGS zwar grundsätzlich weiterhin geöffnet, doch hatte das Land NRW mit Nachdruck an alle Eltern appelliert, ihre Kinder zunächst bis mindestens zum 10. Januar 2021 selbst zu betreuen. Diesem Appell folgt eine wachsende Anzahl von Eltern. Nunmehr ist die Verlängerung des Lockdowns um weitere drei Wochen bis zum 31. Januar 2021 von Bund/Ländern beschlossen worden.

Aus diesem Grund hat das Land NRW in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden entschieden, die Eltern finanziell zu entlasten und die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 landesweit auszusetzen. Die Städte Eschweiler und Stolberg werden die Entlastung in der Form umsetzen, indem der Einzug der Elternbeiträge für den Besuch der KiTas/OGS für den Monat Februar 2021 nicht erfolgt. Ein deutlich aufwändigeres Verfahren zur Erstattung der bereits gezahlten Januar-Beiträge kann dadurch vermieden werden.

Das Betretungsverbot im Frühjahr 2020 mit einer Notbetreuung nur für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, hat schon viele Familien hart getroffen. Gerade berufstätige Eltern mussten Urlaubstage aufwenden, um die Betreuung sicherzustellen, da auch Familienangehörige, die sonst oft die Betreuung alternativ übernehmen konnten, nicht um Hilfe gebeten werden sollten. Zudem hatten viele Eltern bereits im vergangenen Jahr Verdienst- und Umsatzeinbußen.

Mit der Verlängerung des aktuellen Lockdowns stehen die Eltern vor einer ähnlichen Situation wie im Frühjahr. Auch jetzt steht das Angebot der Kindertagesbetreuung bzw. der Offenen Ganztagsbetreuung in Umfang und Qualität nicht wie gewohnt zur Verfügung. U.a. wird im eingeschränkten Pandemiebetrieb in den KiTas, obwohl sie grundsätzlich geöffnet bleiben, bis zum 31. Januar der vertraglich vereinbarte Betreuungsumfang um 10 Stunden reduziert und eine Betreuung findet nur in getrennten Gruppen statt.

Für die KiTas und OGS in Eschweiler und Stolberg werden die Städte daher den Einzug der Elternbeiträge zunächst für den Monat Februar 2021 (als Kompensation für den Monat Januar) nicht vornehmen.
Dies bedeutet, dass die Beträge nicht vom Konto der Eltern abgebucht werden beziehungsweise nicht von diesen überwiesen werden müssen. Das Land NRW wird die Städte finanziell bei diesem Schritt unterstützen und ihren Einnahmeausfall zur Hälfte kompensieren.