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Kreisverwaltung Mayen-Koblenz sucht gesetzliche Betreuer

Region/Kreis MYK, 10.12.2020 – Eine psychische oder körperliche Erkrankung, eine schwere Lebenskrise oder eine durch das Alter oder in Folge eines Unfalls entstandene Hilflosigkeit – solche Situationen können dazu führen, dass Menschen ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenständig organisieren und bewältigen können. In einem großen Teil der Fälle kümmern sich Familienangehörige um die betroffenen Personen und regeln alles Wichtige. Doch was ist, wenn man niemanden hat, der in einer solchen Notlage für jemanden da ist? In diesen Fällen bestellt das zuständige Amtsgericht in der Regel einen hauptamtlichen gesetzlichen Betreuer. Für die ehrenamtlichen Betreuer sind die zu bewältigenden Aufgaben meist zu komplex. Aus diesem Grund sowie aufgrund steigender Betreuungszahlen wächst auch der Bedarf an engagierten Personen, die sich in diesem Bereich selbstständig machen möchten. Die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz sucht daher nach geeigneten Bewerbern.

Ein Beruf mit besonderer Verantwortung

„Häufig üben Sozialpädagogen oder Juristen diese Tätigkeit aus. Aber auch fachfremde Personen, die sich entsprechende Kenntnisse im Betreuungsrecht und anderen erforderlichen spezifischen Rechtsgebieten angeeignet haben , können als gesetzliche Betreuer tätig werden“, erklärt Sabine Rinke, die in der Kreisverwaltung für die Anerkennung von Berufsbetreuern zuständig ist. Berufsbetreuer sind selbstständig tätig oder bei einem Betreuungsverein angestellt. Die selbstständigen Betreuer werden von der zuständigen Betreuungsbehörde ausgewählt. Neben einer gewissen fachlichen Qualifikation müssen Interessierte auch bestimmte persönliche Voraussetzungen mitbringen, wie Sabine Rinke berichtet: „Oft hat man mit herausfordernden Menschen zu tun. Die Fähigkeit andere Lebensanschauungen zuzulassen, Empathie aber gleichzeitig auch Durchsetzungsvermögen sind deshalb unerlässlich. Außerdem müssen sich die Betreuer gut selbst organisieren können.“

Berufsbetreuer können sowohl in Teilzeit als auch in Vollzeit arbeiten. Verwaltungstätigkeiten wechseln sich ab mit direktem und intensivem Kontakt zu Menschen in allen erdenklichen sozialen Notlagen. Die Wünsche und der Wille der betreuten Menschen sollten bei allen Entscheidungen Beachtung finden.

Wer Interesse an einer Anerkennung als Berufsbetreuer hat, kann sich direkt an Sabine Rinke, Tel. 0261/108-596 oder Eike Höfer, Tel. 0261/108-592, E-Mail: betreuungsbehoerde@kvmyk.de oder wenden.

Weitere Informationen und Voraussetzungen, um als Berufsbetreuer anerkannt zu werden, findet man im Internet unter www.kvmyk.de/betreuungsbehörde