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Ab dem 09. Dezember: Maskenpflicht auf belebten Straßen und Plätzen der Altstadt und des Neuen Marktes in Meckenheim

Meckenheim, 08.12.2020 – Allgemeinverfügung der Stadt Meckenheim tritt am 9. Dezember in Kraft. Über die Coronaschutzverordnung hinaus hat die Stadt Meckenheim zum Zwecke der Verhütung und der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Mittwoch, 9. Dezember, in Kraft tritt. Sie verpflichtet die Bürger montags bis samstags zwischen 8 Uhr und 20 Uhr zum Tragen einer Alltagsmaske auf belebten Einkaufsstraßen und Plätzen im Bereich der Altstadt und des Neuen Marktes.

Die Allgemeinverfügung hängt am Eingangsbereich des Rathauses aus, ist zudem auf der Homepage der Stadt Meckenheim unter www.meckenheim.de veröffentlicht und führt im Einzelnen die Straßen und Plätze auf, die von der Maskenpflicht betroffen sind: In der Altstadt, Hauptstraße, Niedertor- und Marktplatz, Schwitzerstraße, Synagogen- und Hartsteinplatz, Adolf-Kolping-Straße mit angrenzendem öffentlichen Parkplatz, Glockengasse, Kirchplatz, Frongasse und dem öffentlichen Parkplatz am Obertorkreisel, sowie die gesamte Fußgängerzone im Einkaufsbereich „Neuer Markt“, insbesondere mit den Nebenstraßen, Karl-Arnold-Straße mit angrenzendem öffentlichen Parkplatz, Thomas-Dehler-Straße mit angrenzendem öffentlichen Parkplatz, Herman-Ehlers-Weg, Markeeweg, öffentlicher Parkplatz zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Markeeweg und auf den Parkflächen der ehemaligen „Parkpalette“.

Von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske tragen können, befreit.