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Landesdünge-verordnung: Aktualisierung der Roten Gebiete und Binnen-differenzierung liegen nun vor

Region/Mainz/Koblenz, 07.12.2020 – Der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz hat heute die neue Gebietskulisse der nitratsensiblen Gebiete im Rahmen der Landesdüngeverordnung beschlossen. Die Entscheidung kommt reichlich spät, zumal die Feldarbeiten weitestgehend abgeschlossen sind.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hat diese sehr späte Veröffentlichung der Gebiete, die ab 1. Januar 2021 betroffen sind, stets scharf kritisiert. Richtigerweise wurde die jahrelange Kritik des Verbandes aufgenommen und die sogenannten Abrundungsgebiete, das sind die ehemaligen Roten Gebiete ohne belastete Messstellen, wurden aus der Kulisse der belasteten Regionen herausgenommen. Es handelt sich dabei insbesondere um Flächen in der Eifel und im Taunus. Zwei nitratsensible Gebiete in der Eifel und am Mittelrhein kamen aufgrund aktuell erhöhter Messwerte hinzu.

Es war und ist eine Forderung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, die Gebiete, in denen die Landwirte zusätzliche Auflagen einzuhalten haben, verursacherbezogen auszugestalten. Die nun vorliegende sogenannte Binnendifferenzierung innerhalb der sensiblen Grundwasserkörper kann hierfür nur ein erster Schritt sein, da sie letztlich auf einem Rechen- und Kalkulationsmodell beruht und die einzelbetriebliche Situation nicht berücksichtigt. Hier besteht weiter Handlungsbedarf. Positiv wertet der Verband, dass die Differenzierung entgegen ersten Plänen nunmehr doch auf Ortsgemeindeebene umgesetzt werden kann und somit kleinräumige Maßnahmen ermöglicht.

In dem rheinland-pfälzischen GeoBox-Viewer soll die aktuelle Kategorisierung der Flächen zeitnah veröffentlicht werden.