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Landkreis Bernkastel-Wittlich ergreift Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Wittlich, 20.10.2020 – Innerhalb weniger Tage wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zahlreiche COVID-19-Fälle gemeldet. So stieg die Zahl der Infektionen alleine am 18.10.2020 sprunghaft um 25 Fälle an. Der 7-Tages-Inzididenzwert, das heißt die Summe aller Infektionen binnen eines Zeitraums von 7 Tagen, belief sich in der Folge auf 57,8 Fälle je 100.000 Einwohner.

Durch das Überschreiten des Grenzwertes von 50 Fällen/100.000 Einwohner befindet sich der Landkreis in der Alarmstufe rot des Warn- und Aktionsplans Rheinland-Pfalz. Bereits zuvor lag der Landkreis mit einem Inzidenzwert von > 35 Fällen/100.000 Einwohner über mehrere Tage in der Gefahrenstufe orange, weshalb am Freitag, 16.10.2020, erstmalig die regionale Corona-Task-Force bestehend aus Vertretern der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich (Verwaltungsleitung, Ordnungsbehörde, Gesundheitsamt), des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, des Innenministeriums, des Bildungsministeriums, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, des Landkreistages Rheinland-Pfalz sowie der Polizei zusammen trat, um über die zu ergreifenden Maßnahmen zu beraten.

Aufgrund des Infektionsgeschehens sowie des erwarteten weiteren Anstiegs der Fallzahlen verständigte sich die Task-Force in Anlehnung an die im Nachbarkreis Vulkaneifel getroffenen Regelungen auf die Empfehlung folgender Maßnahmen:

  • Die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen wird auf 100 Personen begrenzt. Ausnahmen können nur bei Vorliegen eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes zugelassen werden.
  • Die Zahl der Teilnehmer für private Feiern wird auf 10 Personen oder auf die Zusammenkunft der Angehörigen aus höchstens zwei Hausständen begrenzt.
  • Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind nach den Regelungen der jeweils aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zulässig. Zuschauer sind in geschlossenen Hallen weder im sportlichen Training noch im Wettkampfbetrieb zugelassen.

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt mittels einer Allgemeinverfügung, die am 21.10.2020 in Kraft tritt. Die Gültigkeitsdauer der Verfügung beträgt einen Monat. Die Taskforce wird in regelmäßigen Abständen zusammentreten, die Lage analysieren und unter Beachtung des weiteren Infektionsgeschehens über den Fortbestand der Maßnahmen beraten.