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Bußgeld von 150 Euro bei Falschangaben in Kontaktlisten: Landesregierung für bundeseinheitliche Regelungen

Region/RLP, 07.10.2020 – Die Landesregierung setzt sich für bundeseinheitliche Regelungen bei den Quarantänebestimmungen ein und legt Bußgeld von 150 Euro bei Falschangaben in Kontaktlisten fest.

Der Ministerrat hat heute im Kabinett intensiv über die Quarantäneregelungen beraten und setzt sich massiv dafür ein, dass es zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommt. „Es ist den Menschen nur schwer vermittelbar, dass sie zuerst die Quarantäneregeln aller Länder studieren, bevor sie zum Beispiel die Weihnachtsfeiertage mit ihrer Familie planen können“, sagten im Anschluss Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Im Sinne der Nachvollziehbarkeit und der Verständlichkeit dieser Regelungen streben wir weiterhin einen möglichst bundeseinheitlichen Regelungsrahmen an und werden nicht apodiktisch an der eigenen Regelung festhalten“, so die Politikerinnen weiter.

Bislang gilt in Rheinland-Pfalz, dass Risikogebiete im Ausland genauso behandelt werden wie Corona-Hot-Spots innerhalb von Deutschland. Morgen am 07.10.2020 werden die Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien der Länder mit dem Bund darüber beraten –  dieses Ergebnis wolle man abwarten.

Außerdem hat der Ministerrat heute festgelegt, dass Verstöße gegen die Pflicht zu wahrheitsgemäßen Personenangaben mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro bestraft werden sollen. Dies wird mit der 4. Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung am 10. Oktober in Kraft treten. Die Höhe des Regelbußgeldes solle auch deutlich machen, dass ein Verstoß gegen die Maskenpflicht auch fahrlässig sein könne, Falschangaben aber vorsätzlich gemacht werden und daher einen größeren Unrechtsgehalt aufweisen.

In Bezug auf die bestehende Quarantäneregelung hat Ministerin Bätzing-Lichtenthäler nochmals erläutert, dass bereits seit Juni 2020 in Rheinland-Pfalz geregelt ist, dass Personen, die aus einem Risikogebiet im Ausland oder einem Corona-Hot-Spot im Inland nach Rheinland-Pfalz einreisen, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.

Innerdeutsch waren davon damals die Landkreise Gütersloh und Warendorf betroffen. Diese Regelung betreffe im Kern ausschließlich den Urlaubsverkehr zu Zeiten einer Pandemie. Denn ausgenommen von den Quarantäneregeln sind Berufspendler, Familien mit geteiltem Sorgerecht, der Besuch des nicht im eigenen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Gründe, die in Ausbildung oder Studium liegen. Seit Samstag, 3. Oktober, muss nach Inkrafttreten der 3. Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung ebenfalls zusätzlich nicht in Quarantäne, wer aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreist und sich hier maximal 24 Stunden aufhält. Dies ist die bislang einzige Neuerung bei den Quarantäneregelungen in jüngster Zeit.